BundesratStenographisches Protokoll842. Sitzung / Seite 79

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statte den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Antrag der Bundesräte Werner Herbert Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­ge­setz, mit dem das Bundesgesetz vom 27. Juni 1979 über das Dienstrecht der Beamten, Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 – BDG 1979, geändert wird.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, weshalb ich sogleich zur Antragstellung kommen darf.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 7. April 2015 und 1. Juni 2015 mit Stimmenmehrheit den Antrag, dem Antrag 210/A-BR/2015 keine Zustimmung zu erteilen.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung.

Berichterstatter zu Tagesordnungspunkt 8 ist Herr Bundesrat Dr. Köll. Ich bitte um die Berichterstattung.

 


13.05.24

Berichterstatter Dr. Andreas Köll: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Födera­lismus über den Beschluss des Nationalrates vom 21. Mai 2015 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Öster­reichischen Bundesbahnen, Bundesbahngesetz, geändert wird.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, weshalb ich sogleich zur Antrag­stellung komme.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Juni 2015 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Herbert. – Bitte.

 


13.06.10

Bundesrat Werner Herbert (FPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die hier in Rede stehenden dienst­rechtlichen Bestimmungen einschließlich meines Antrages haben schon eine ziemlich weitreichende Vorgeschichte. Erlauben Sie mir, dass ich Ihnen diese jetzt einmal kurz näherbringe.

Nach langjährigem Rechtsstreit hat schließlich der Europäische Gerichtshof festge­stellt, dass die Anerkennung von Vordienstzeiten bei öffentlich Bediensteten gerecht­fertigt ist und dass dafür, dass die Republik Österreich diese Vordienstzeiten bis dato nicht anerkannt hat, die Republik Österreich verurteilt wird.

Die Folge daraus war eine Dienstrechtsreform, bei der aber dieser Rechtsprechung nicht entsprochen wurde. Man hat bei dieser Dienstrechtsreform diesen Rechtsspruch neuerlich negiert, indem man einfach ein neues Dienstrecht eingeführt hat. Dabei hat man umgestellt von einer Durchrechnungszeitraum-Systematik auf ein neues Besol­dungs­system. Dabei greift der Dienstgeber in bestehende Dienstrechtsverträge von öffentlich Bediensteten ein, und zwar auf eine für deren besoldungsrechtliche und pensionsrechtliche Entwicklung nachteilige Art und Weise, indem sie nämlich in ein neues Besoldungssystematik-System eingereiht werden.

In der nachfolgenden Diskussion gab es schließlich nach Beschluss dieser Dienst­rechtsreform zu Beginn dieses Jahres die Feststellung, nämlich sowohl von der Frau Staatssekretärin als auch von der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, dass es in einem


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