BundesratStenographisches Protokoll842. Sitzung / Seite 117

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Dieser Antrag ist etwas Besonderes. Normalerweise trifft der EU-Ausschuss seine Entscheidungen über Mitteilungen selbständig, aber dieses Thema ist eines, das für Österreich wichtig ist, weil es darum geht, dass wir eine nachhaltige Energiever­sorgung in Europa haben – ohne Atomstrom, ohne Fracking.

Aus diesem Grund stellt der EU-Ausschuss als Ergebnis seiner Beratung des gegen­ständlichen Vorhabens im Rahmen der Europäischen Union gemäß Artikel 23e B-VG am 6. Mai 2015 mit Stimmenmehrheit den Antrag, der Bundesrat wolle beschließen:

Die dem schriftlichen Ausschussbericht angeschlossene Mitteilung gemäß Artikel 23f Abs. 4 B-VG wird angenommen.

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Jenewein. – Bitte.

 


15.30.15

Bundesrat Hans-Jörg Jenewein (FPÖ, Wien): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich war ein bisschen verwundert, dass Kollege Preineder gleich ein bisschen eine Rede eingebaut hat, aber das ist anscheinend neu, dass es jetzt auch vom Berichterstatter Stellungnahmen gibt, daran muss man sich erst gewöhnen. (Zwischenruf des Bundesrates Preineder.)

Unabhängig davon wird es Sie – leider ist keiner der Minister da – nicht überraschen, dass wir diesen Tagesordnungspunkt ablehnen. Ich sage Ihnen auch, warum: Wir haben hier eine einheitliche Länderstellungnahme gemäß Artikel 23d Abs. 2 B-VG, und diese einheitliche Länderstellungnahme kommt zu einem vernichtenden Ergebnis. Das fängt einmal in der Einleitung an, dass die beschriebenen Maßnahmen „mit dem Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzip nicht vereinbar“ sind, und geht dann weiter in Punkt 3. Diesen Punkt finde ich besonders interessant, da sollte man gut zuhören, weil das etwas ist, das – und da erlaube ich mir sogar, zu sagen, dass ich davon überzeugt bin! – alle im Haus vertretenen Parteien ablehnen, nämlich die Atom­energie. Ich glaube, mit der Atomenergie hat niemand in diesem Haus irgendetwas am Hut, und das ist auch gut so. Darauf können wir auch stolz sein, weil wir da eine Quasimonopolstellung in ganz Europa innehaben.

In Punkt 3 dieser einheitlichen Länderstellungnahme steht – ich zitiere wörtlich –: „Eine besonders unausgewogene Darstellung erfährt die Kernenergie, die in der Mitteilung unangemessen positiv und weitgehend unkritisch beurteilt wird. In einer Vielzahl von Stellen wird der Begriff ‚CO2-arm‘ als Codewort für Atomenergie verwendet; wären mit diesem Begriff in erster Linie erneuerbare Energiequellen gemeint, so würde der Begriff ,erneuerbare CO2-arme Energie‘ verwendet werden.“

Man hat hier schon ein bisschen den Eindruck, dass man vonseiten irgendwelcher Interessenvertreter – nennen wir sie einmal so, ohne das jetzt gleich beim Namen zu nennen – versucht, eine gewisse Energiepolitik in die Länder Europas zu implantieren. Das ist natürlich ein großes Problem, denn unabhängig von den Sicherheitsfragen, die die Atomenergie immer mit sich bringt, gibt es ja noch einen weiteren ganz wesent­lichen Punkt, das ist die Frage der Kostenwahrheit. Schließlich kann bis zum heutigen Tag kein Mensch sagen, was die Entsorgung von abgebrannten Brennstäben kostet, wo man sie durchführen wird und wie man damit in den nächsten Jahrhunderten – sprich: Jahrtausenden – umgehen wird. Auch da gibt es natürlich keine Antwort – woher denn? –, es kann auch keine Antwort geben, weil ja derzeit niemand weiß, wie man mit diesen Dingen umgeht.

Dasselbe betrifft die Frage nach Fracking. Ich möchte zu diesem Thema ein paar einleitende Worte sagen. Das, was bei uns – in Österreich, in Europa – als „Fracking“ bezeichnet wird, ist meistens  Oft wird ja mit dem Hinweis auf die USA gesagt: Ja,


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