Zeitspanne wollen wir nützen, und darum haben wir uns gemeinsam darauf verständigt, dass wir das Ende August, Anfang September machen werden. Das ist der Hintergrund der Aktion, weil es, wie gesagt, um Wirtschaftsimpulse geht und es natürlich auch im Arbeitsrecht da oder dort Debatten gibt – die anwesenden Arbeitnehmerfunktionäre wissen, was ich meine.
Nun zu meiner gesellschaftspolitischen Bitte, dabei können wir alle mitwirken: Als 50-Jähriger steht man mitten im Leben, wurscht, ob männlich oder weiblich – das ist ganz egal –, man steht mitten im Leben. Als Frau hat man noch locker 35 Jahre Lebenserwartung, als Mann noch um die 30 Jahre. Es passiert nur eines: Auf dem Arbeitsmarkt bekommt man den Stempel „Du bist zu alt!“ aufgedrückt; und der muss weg! Der muss weg; weg aus unseren Köpfen, weg aus unseren Handlungen! Und da bitte ich Sie und ersuche Sie, auch mitzuwirken, denn, wie gesagt, eine 50-jährige Person hat noch so viel Energie und sprüht noch vor so viel Lebenslust und macht auch noch sehr viel. Viele Menschen bauen sich mit 50 ein Haus, viele stellen ihr Berufsleben auf den Kopf, manche lassen sich scheiden, so wie ich – damals, damals. (Allgemeine Heiterkeit.)
Was ich damit sagen will, ist: man
verändert, man gibt Gas. Und da bitte ich, mitzuhelfen, denn, wie
gesagt, auf dem Arbeitsmarkt bekommt man den Stempel „alt“ aufgedrückt,
und der muss weg. Eine 50-, 51-, 52-jährige Person ist überhaupt
nicht alt, sondern steht mitten im Leben, und darum bitte ich Sie alle
gemeinsam um Mitwirkung! – Danke. (Beifall
bei SPÖ und ÖVP, bei Bundesräten der FPÖ sowie des
Bundesra-
tes Zelina.)
13.45
Präsident Gottfried Kneifel: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist damit geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 17. Juni 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden (Meldepflicht-Änderungsgesetz) (618 d.B., 476/A(E), 944/A, 702/A, 764/A(E) und 641 d.B. sowie 9388/BR d.B.)
Präsident Gottfried Kneifel: Wir gelangen nun zu Punkt 3 der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Ebner. – Bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Adelheid Ebner: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über das Meldepflicht-Änderungsgesetz. Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor; daher beschränke ich mich auf die Antragstellung.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Juni 2015 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
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