Präsident Gottfried Kneifel: Danke für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Fetik. – Bitte.
13.46
Bundesrätin Ilse Fetik (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Antrag wird ein weiterer Punkt des Regierungsprogramms umgesetzt. Es ist wieder ein wesentlicher Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung, ohne dass dabei die Leistung für die Bürgerinnen und Bürger geschmälert wird. Im Gegenteil, da gibt es auch ganz konkrete Vorteile.
Wesentliche Schwerpunkte des vorliegenden Gesetzentwurfes, die ich ansprechen möchte, sind ein längst notwendiger Bürokratieabbau, der durchaus für Unternehmen und auch für die Krankenversicherung einiges an Vorteilen bringt. Längst ist es an der Zeit, zeitgemäße elektronische Medien zu nutzen. Es geht um eine Ersparnis bei bisher sehr zeitintensiven Datenprüfungen, die Senkung von Verzugszinsen und zum Beispiel auch darum, dass wir uns in Zukunft sicher einige Clearing-Fälle dadurch ersparen werden, dass die Abschaffung von Doppelmeldungen vorgesehen ist und eben auch Einzelmeldungen zusammengefasst werden.
Der zweite Schwerpunkt aus meiner Sicht, den ich ansprechen möchte, ist, dass wir damit ganz konkret Vorteile für die Beschäftigten schaffen: durch die monatliche Meldung der Beitragsgrundlage an die Krankenversicherung – womit auch die Beschäftigten die Sicherheit haben, dass ihre Anmeldung tatsächlich und ordnungsgemäß erfolgt ist –, durch eine klare Vereinfachung beim Jahresausgleich, und vor allem – wenn auch mit zeitlicher Verzögerung – sehe ich auch die Veränderung bei der Geringfügigkeitsgrenze auf eine monatliche Betrachtung positiv, da damit sozusagen gerade jene Gruppe, bei der durchaus auch die Notwendigkeit von Unterstützung gegeben ist, sicher sein kann, dass Transferzahlungen auch im Börsel erhalten bleiben.
Aus meiner Sicht liegt dieser vorliegende Antrag gut in einer Ausgewogenheit. Ich weiß, dass Vorschläge – basierend auf der seinerzeitigen Vorstudie – umgesetzt worden sind, dass auch die Bedenken der Wirtschaft berücksichtigt worden und eingeflossen sind. Daher wird meine Fraktion diesem Antrag zustimmen. Wir glauben, dass damit wirklich eine vernünftige Win-win-Situation geschaffen werden konnte. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
13.49
Präsident Gottfried Kneifel: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Ebner. – Bitte.
13.49
Bundesrat Ing. Bernhard Ebner, MSc (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Bundesminister, das mit dem Arbeitsmarktgipfel finde ich eine sehr gute Idee. Auch das, dass dabei nach außen hin zuerst einmal Stillschweigen gewahrt wird und ein Ergebnis verkündet wird, wenn es eines gibt. Es hat in der letzten Zeit ja Sitzungen gegeben, da ist während der Sitzung etwas in den Zeitungen gestanden, was dann gar nicht so gekommen ist. Das wird da anscheinend besser werden. (Bundesminister Hundstorfer: Herr Ebner, wir lernen!)
Es geht aber heute nicht darum, sondern um das Meldepflicht-Änderungsgesetz. Kennen Sie noch die großen Reden von Verwaltungsreform, Deregulierung, Bürokratieabbau? (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) Es hat in diese Richtung schon viele Ankündigungen gegeben, aber heute haben wir die Chance, wirklich einmal etwas zu vereinfachen, und das sollten wir auch umsetzen.
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