Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 18. Juni
2015 betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (16. FSG-Novelle)
(631 d.B. und 664 d.B. sowie 9392/BR d.B.)
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Wir gelangen nun zu Punkt 8 der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Novak. – Bitte um den Bericht.
Berichterstatter Günther Novak: Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 18. Juni 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Juni 2015 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Stadler. – Bitte.
15.38
Bundesrat Werner Stadler (SPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wirklich nur ein Satz zum vorhergehenden Punkt, zur Beförderung von Beton mit der Bahn: Als alter ÖBBler wäre ich natürlich sicher dafür, dass wir auch da die Leistung steigern könnten, aber es wäre dann ganz schwierig oder wahrscheinlich für den Herrn Bundesminister fast nicht finanzierbar, wenn man zu jeder Baustelle, ganz egal wie groß die ist, eine Infrastruktur und Geleise legen müsste. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Stöger.)
Dann müssen wir zuerst die Geleise machen und vielleicht auch noch eine kleine Haltestelle, dass wir die Maurer auflegen können, und dann kommt der Beton. – Nein, Scherz. (Allgemeine Heiterkeit.)
Bei diesem Tagesordnungspunkt, bei der 16. Führerscheingesetz-Novelle werden eine Reihe von Nachbesserungen, Klarstellungen sowie auch redaktionelle Änderungen durchgeführt. – Sehr sinnvoll, dass das Gesetz mit dieser Novelle so berichtigt wird, dass, was wir ja alle wollen, die Praktiker dieses auch anwenden können.
Es ist aber auch eine Änderung aufgrund eines eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens zur dritten Führerscheinrichtlinie enthalten. Da werden wir ebenso Berichtigungen vornehmen.
In dieser Novelle ist es auch gelungen, dass sinnvolle österreichische Bestimmungen, und das ist ganz wichtig, trotz der Kritik der Kommission beibehalten werden konnten. – Geschätzte Frau Mühlwerth, auch wir können der EU etwas vorgeben. Wir lassen uns nicht alles aufoktroyieren, so wie ihr immer glaubt.
Worum geht es da? – Ich habe ein Beispiel herausgenommen, es geht dabei um das Lenken von Omnibussen. Normalerweise braucht man ja zum Lenken des Busses ei-
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