BundesratStenographisches Protokoll843. Sitzung / Seite 152

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Bei TOP 11 geht es letzten Endes um die EU-weite Harmonisierung im Bereich der No­tifizierung von Konformitätsbewertungsstellen sowie der Inverkehrbringung von Ma­schinen, Geräten und Ausrüstungen.

Dieses Gesetz ist, so meine ich, ein gutes Beispiel dafür, dass wir auch auf europäi­scher Ebene sehr flexibel sind. Zwar wollen wir in vielen Bereichen keine Harmonisie­rung, sondern unseren eigenen Standard, doch gerade in diesem Bereich ist eine Har­monisierung wünschenswert, weil sie Wettbewerbsnachteile beseitigt. Das zeigt ganz gut, wie flexibel die EU ist. Auch dieser Gesetzentwurf wird von uns befürwortet. – Dan­ke. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesräten der SPÖ sowie der Bundesrätin Reiter.)

17.49


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundes­rat Ing. Bock. – Bitte.

 


17.49.16

Bundesrat Ing. Hans-Peter Bock (SPÖ, Tirol): Geschätzter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Da die drei Gesetze, die jetzt zur Be­schlussfassung vorliegen, Regierungsvorlagen sind, die das tägliche Arbeiten der Re­gierungsmitglieder, aber auch des Parlaments betreffen – sie sind also quasi normale Arbeit und wesentlich weiter weg von Emotionen und von Wahlkämpfen –, können wir diesen drei Regierungsvorlagen von unserer Fraktion aus gerne die Zustimmung ertei­len.

Kollege Köck hat bereits inhaltlich alles geklärt. Vielleicht könnte dies auch eine Anre­gung für alle anderen Ministerien sein, aber auch für die Länder und für die Gemein­den, nachzuforschen und ein bisschen zu suchen, ob es nicht andere Einsparungs­möglichkeiten gibt, ob nicht vielleicht weitere Doppelgleisigkeiten entfernt werden kön­nen.

Schließlich bezahlen wir ja bereits seit 1975 in etwa diese 70 000 €, und seitdem wir bei der EU sind, bezahlen wir eigentlich doppelt, da wir die Informationen zum einen von der EU und zum anderen direkt mit Geld erhalten haben.

Zum Tagesordnungspunkt 10, dem Informationsweiterverwendungsgesetz: Das ist, so denke ich, eine gute Einrichtung. Bisher war ja nicht geregelt, in welcher Form Informa­tionen weitergegeben werden dürfen und zu welchen Konditionen. Das ist jetzt mit dem neuen Gesetz fixiert. Bisher gab es auch keine Verpflichtung, dass man Informationen weitergeben musste.

Zum Tagesordnungspunkt 11, dem Inverkehrbringen von Maschinen, Geräten, Ausrüs­tungen oder deren Teilen und Zubehör sowie der Notifizierung von Konformitätsbewer­tungsstellen: Dabei handelt es sich ja um eine EU-Richtlinie, die bis 2016 umzusetzen wäre. Wir sind also diesmal etwas früh dran – meistens sind wir ja relativ am Ende dran, aber bei dieser Richtlinie schon ziemlich früh.

Bisher wurden Anlagen wie Aufzüge, Sportboote oder Maschinen im explosionsgefähr­deten Bereich nur im Rahmen der Gewerbeordnung geprüft. Neu ist, dass es über ein Gesetz jetzt möglich ist, dass diese Einrichtungen auch bei Privaten geprüft werden, da Private von dieser Verpflichtung ausgenommen waren.

Manchmal gilt zwar auch bei neuen Gesetzen, dass weniger mehr ist. Wir haben heute schon vom Herrn Landeshauptmann gehört, dass Deregulierung in allen Bereichen an­gesagt ist, aber in puncto Sicherheit ist der Spielraum relativ klein. Daher stimmt un­sere Fraktion auch diesem Gesetz zu. – Danke. (Beifall bei der SPÖ, bei Bundesräten der ÖVP sowie der Bundesrätin Reiter.)

17.52


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Krusche zu Wort. – Bitte.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite