17.52
Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Hohes Präsidium! Herr Staatssekretär! Kolleginnen und Kollegen! Ich will jetzt eigentlich nicht das bereits Gesagte wiederholen. Lediglich zum Rücktritt vom Staatsvertrag zur Errichtung des Kohletechnischen Informationsdienstes möchte ich vielleicht kurz etwas sagen, denn so, wie es der Herr Köck dargestellt hat, hat sicher keiner vor den Fernsehbildschirmen zu Hause verstanden, worum es da geht.
Es geht dabei um den Rücktritt von einem Staatsvertrag, der vor dem Hintergrund der Ölkrise 1975 geschaffen worden ist, um sozusagen Kohle als Energieträger weiter zu forcieren, dazu zu forschen, sie aber auch umweltverträglicher zu machen.
Das hat sich insofern überlebt, als wir, erstens einmal, in Österreich keine Kohleförderung mehr haben und auch der Anteil der Kohle an der Energieversorgung rückläufig ist. Durch unseren Austritt ersparen wir uns übrigens nicht 64 000 €, wie Sie, Kollege Köck, es gesagt haben, sondern 64 000 Pfund, und das sind ungefähr 70 000 €. Das ist der Mehrwert, den wir daraus lukrieren.
Der Mehrwert aus dem Informationsweiterverwendungsgesetz ist, dass es in einer Wissens- und Informationsgesellschaft zentral ist, leichter an Informationen zu kommen, und das Gesetz diesbezüglich Verbesserungen vorsieht, vor allem auch durch die enthaltene Verpflichtung, die Daten entsprechend sinnvoll aufzubereiten.
Beim letzten Punkt mit dem etwas sperrigen Titel Maschinen - Inverkehrbringungs- und Notifizierungs-Gesetz geht es um Aufzüge, Sportboote und Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen.
Aufzüge – davon sind wir alle betroffen, jeder fährt regelmäßig mit einem Aufzug. Sportboote – das wird wahrscheinlich weniger Personen betreffen. Und die explosionsgefährdeten Bereiche werden wahrscheinlich nur mich betreffen, weil das beispielsweise im Bergbau oder im Tunnelbau zum Tragen kommt, wo es auch vorkommt, dass Methangas austritt. Daher müssen dort explosionsgeschützte Geräte verwendet werden. Das ist eine sehr teure und aufwendige Sache. Der Mehrwert dieser Regelung ist, dass sie einheitliche Marktbedingungen schafft und damit eine Wettbewerbsverbesserung herbeiführt. Maßgebend sind aber vor allem auch sicherheitstechnische Überlegungen.
Es kann also damit gewährleistet werden, dass die Standards auch eingehalten werden, und das ist sicherlich in unser aller Sinn. Deshalb ausnahmsweise einmal: Drei Gesetze en bloc, und wir werden allen dreien zustimmen. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Bundesräten von ÖVP und Grünen. – Ruf bei der ÖVP: Wow!)
17.55
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Nächster Redner: Herr Bundesrat Schreuder. – Bitte.
17.55
Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Auch ich werde es ganz kurz machen, da wir ebenfalls allen drei Gesetzen zustimmen werden. Ich möchte allerdings den Tagesordnungspunkt 10 – die Novelle zum Informationsweiterverwendungsgesetz – zum Anlass nehmen, um noch einmal für Open Data zu werben, was ich ja so gerne mache.
Schließlich sind Open Data in unserer modernen Informationsgesellschaft, wie mein Vorredner völlig richtig gesagt hat, gar nicht mehr wegzudenken. Ich bedaure es allerdings, dass wir immer solche Gesetze beschließen müssen, statt es zu einem Grundprinzip in dieser Republik zu machen, dass öffentliche Daten – ganz egal, von welchem Ministerium, ob auf Gemeindeebene, Landesebene oder Bundesebene, ob von einer öffentlich-rechtlichen Institution oder einem staatlichen Betrieb – automatisch den
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