Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 18. Juni 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (Seveso III – Novelle) und mit dem das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen geändert wird.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 18. Juni 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz geändert wird (627 d.B. und 658 d.B. sowie 9398/BR d.B.)
Präsident Gottfried Kneifel: Wir gelangen nun zum 14. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Dr. Brunner. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Dr. Magnus Brunner, LL.M: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates, mit dem das Berufsausbildungsgesetz geändert wird, zur Kenntnis bringen.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.
Der Wirtschaftsausschuss stellt den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Gottfried Kneifel: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte.
18.29
Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren hier und zu Hause! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses Berufsausbildungsgesetz ist ja von der Intention her an sich in Ordnung. Es ist durchaus nachvollziehbar, dass man sagt: Ich schaue mir an, ob die Betriebe noch immer in derselben Qualität ausbilden, ob sie das ordentlich machen, denn wir wissen, auch die Präsidentin der Wirtschaftskammer Niederösterreich weiß, dass es natürlich immer wieder schwarze Schafe gibt, die sich da nicht so an die Richtlinien halten oder an die Qualitätssicherung. (Bundesrätin Zwazl: Bei den Auszubildenden auch, da gibt es auch schwarze Schafe!) – Ja, aber in dem Fall sprechen wir von den Betrieben, die ja wohl eher in Ihre Kompetenz fallen.
Es ist auch in Ordnung, nachzuschauen, wenn jemand eine Zeitlang keine Lehrlinge ausgebildet hat, ob der noch auf dem neuesten Stand der Dinge ist und das noch kann.
Wir haben bei den Lehrlingen insofern Probleme, als erstens die Zahl der Jugendlichen insgesamt zurückgegangen ist, und zwar um über 14 Prozent, fast 15 Prozent. 115 068 Lehrlinge hatten wir Ende 2014, was einen Rückgang von 4,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Und es hat sich auch die Zahl der Lehrbetriebe verringert, nämlich von 38 000 im Jahr 2008 auf 32 000 jetzt.
Was mich an diesem Gesetz stört, ist, dass die Politik hier wieder ordentlich hineingreift, wie sie das ja gerne tut. Es sind jetzt die Sozialpartner gefragt, die überprüfen das alles. Und auf die Frage: Wer prüft die Prüfer?, kommt natürlich die Antwort, dass
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