BundesratStenographisches Protokoll843. Sitzung / Seite 172

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die Möglichkeit bietet, eine Lehrausbildung in Österreich zu machen – bis 25 und nicht älter –, während das Verfahren läuft.

Was jetzt sozusagen hier stattfindet im § 14 Abs. 2, den Sie angesprochen haben, ist eine Klarstellung formeller Natur: Wird das Asylverfahren negativ beschieden, dann wird das natürlich beendet.

Stellen Sie sich vor, Sie hätten eine Situation, in der wir eine Regelung schaffen wür­den, in der alle, die da sind, trotz eines negativen Asylbescheids hier bleiben könnten und die Lehrausbildung weitermachen würden. Worum es hier geht, ich versuche, das zu präzisieren: Der Erlass sagt das ist die Intention des Erlasses , dass sie, solange das Verfahren läuft, eine Ausbildung machen dürfen. Aber es ist natürlich vollkommen klar, dass sie diese abbrechen müssen, wenn das Asylverfahren negativ beschieden wird.

Wir schreiben hier nichts rein, was neu ist, was benachteiligt, sondern ganz im Gegen­teil: Wir stellen nur das juristisch einwandfrei klar  damit es keinen Interpretations­spielraum gibt , das im Erlass von der Intention her sowieso festgeschrieben wird. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

19.09


Präsident Gottfried Kneifel: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Bitte, Herr Bundesrat Dönmez.

 


19.09.22

Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Ganz kurz: Sie haben recht, aber als die geehrte Frau Ministerin da war, habe ich auch einen sehr wesentli­chen Satz gesagt: Wichtig ist, dass die Behörden miteinander sprechen und sich aus­tauschen. Es ist ja nicht die Masse, die da den Zugang zum Lehrausbildungsmarkt hat, das sind wirklich wenige. Und wenn man weiß, dass es da ein paar gibt, dann kann man sich ausrechnen, dass der Bescheid kommt, wenn die Lehre fertig ist – und nicht dann, wenn man gerade mitten drinnen ist. – Danke. (Beifall bei den Grünen. – Bun­desrat Krusche: Und die Asylverfahren dauern so lang!)

19.09

19.10.01

 


Präsident Gottfried Kneifel: Es liegen dazu keine Wortmeldungen mehr vor.

Wünscht trotzdem noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist ge­schlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

19.10.3615. Punkt

Bericht über die Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich 2014 (III-554-BR/2015 d.B. sowie 9399/BR d.B.)

 


Präsident Gottfried Kneifel: Wir gelangen nun zum 15. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Dr. Brunner. Bitte um den Bericht.

 


19.10.50

Berichterstatter Dr. Magnus Brunner, LL.M: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Lie­be Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Bericht über die Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich 2014. Die­ser liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

 


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