BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 42

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Was das Risiko von Ausfällen betrifft, wie es in den letzten Wochen und Monaten im Gesetzwerdungsprozess oft diskutiert wurde: Ja, natürlich wird es Ausfälle geben, das ist überhaupt keine Frage. Aber seien wir ehrlich: Das liegt in der Natur der Sache, in der Natur des Marktes, dass es dazu kommen wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine florierende Start-up-Szene in Österreich ist auch ein Garant für eine erfolgreiche Zukunft des gesamten Wirtschaftsstandortes Öster­reich. Wir müssen – und das werden wir heute auch – die richtigen Voraussetzungen dafür schaffen, damit all jene, die ihre kreativen und innovativen Ideen umsetzen und verwirklichen wollen, unternehmerisch tätig werden wollen, dies auch tun können. Das Alternativfinanzierungsgesetz ist die richtige Basis dafür. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie des Bundesrates Zelina.)

10.23


Präsident Gottfried Kneifel: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Fetik. – Bitte.

 


10.23.13

Bundesrätin Ilse Fetik (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekre­tär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Regierungsprogramm sind Initiativen für alternative Finanzierungsformen vorgesehen. Erfahrungen mit dem Waldviertler Unter­nehmer Staudinger haben gezeigt, dass es aber nötig ist, für alternative Finan­zie­rungsformen auch einen entsprechenden Rechtsrahmen zu schaffen. Es gibt dabei Chancen und Risiken, wie das mein Vorredner schon angesprochen hat, sowohl für die KMUs – also für die Seite der Unternehmen, die meist KMUs sein werden – als auch für die Anleger. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wurde aus meiner Sicht ein Kom­promiss gefunden, der unter anderem sogenannte Standesregeln enthält. Dazu zählen die Verpflichtung zur Information, die Transparenz bei Betragsgrenzen und vieles mehr.

Banken müssen immer mehr Auflagen zu Prospektinhalten, Beraterhaftung und so weiter einhalten. Auch bei Crowdfunding ist aus meiner Sicht der Anlegerschutz sehr, sehr wichtig. Es sind daher entsprechende Auflagen in einer Art gestaffelter Vorgangs­weise formuliert worden, die teilweise noch zu Verordnungen führen werden.

Im Vergleich zur Europäischen Union gibt es aus meiner Sicht sicherlich ein gewisses Potenzial auch in Österreich. Trotzdem, muss man sagen, ist Österreich mit dieser Regelung auch in einer gewissen Vorreiterrolle, was den Regelungsinhalt betrifft. Impulse für Innovation und die Möglichkeit zur Marktabtestung wurden ebenfalls schon angesprochen.

Aus meiner Sicht möchte ich gerne noch ansprechen, dass ich gespannt bin, wie sich Entwicklungen wie Basel III und Basel IV auf den Markt und nicht nur auf mögliche Finanzierungsformen bei Banken, sondern auch auf alternative Finanzierungsformen auswirken werden. – Man wird sehen.

Es ist notwendig, zu evaluieren – nicht nur, aber spätestens 2019. Wir werden laufend beobachten müssen, wie viele schwarze Schafe es in dieser Schafherde gibt. Die Kontrolle durch die Bezirksverwaltungsbehörde sowie entsprechende Verwaltungs­strafen sind ja vorgesehen.

In Summe ist das neue Gesetz eine sinnvolle Möglichkeit, auch in diesem Bereich ein Mehr an Erfahrung zu gewinnen, daher wird meine Fraktion diesem Antrag zustimmen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie des Bundesrates Zelina.)

10.26

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite