BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 41

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10.18.312. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über alternative Finanzierungsformen (Alternativfinan­zierungs­gesetz – AltFG) erlassen und das Kapitalmarktgesetz geändert wird (628 d.B. und 654 d.B. sowie 9426/BR d.B.)

 


Präsident Gottfried Kneifel: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Schödinger. Ich bitte um den Bericht.

 


10.18.51

Berichterstatter Gerhard Schödinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Ich bringe den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­gesetz über alternative Finanzierungsformen (Alternativfinanzierungsgesetz – AltFG) erlassen und das Kapitalmarktgesetz geändert wird.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung:

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2015 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Gottfried Kneifel: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Brunner. Ich erteile es ihm.

 


10.19.43

Bundesrat Dr. Magnus Brunner, LL.M (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Selten ist ein Gesetz so mit einer Person verbunden wie dieses Alternativfinanzierungsgesetz. Du, lieber Staatssekretär Mahrer, hast dich seit deinem Amtsantritt sehr stark mit diesem Thema beschäftigt und dich um dieses Thema gekümmert. Heute wird es umgesetzt. Natürlich hat es ein wenig gedauert, aber wir wissen: Was lange währt, wird endlich gut. So stellt sich der kleine Maxl – oder in meinem Fall der kleine Magnus – auch vor, wie Politik zu funk­tionieren hat: ein Projekt, eine Idee, die Umsetzung, der Beschluss heute. Herz­lichen Glückwunsch dir für die Umsetzung dieses Projekts! (Beifall bei der ÖVP.)

Wir schaffen mit diesem Gesetz heute klare Rahmenbedingungen für Crowdfunding und erleichtern dadurch zahlreichen Neugründern, zahlreichen kreativen Köpfen in Österreich den Weg in die Selbstständigkeit. Durch den erweiterten Zugang zu Finan­zierungsmöglichkeiten können diese jungen Unternehmer ihre innovativen Pläne schneller umsetzen. Sie können sie einfacher realisieren und leisten einen Beitrag dazu, dass das Wirtschaftswachstum wieder mehr in Schwung kommt.

Das Bestechende an der Idee des Crowdfunding ist aber aus meiner Sicht vor allem für Jungunternehmer, dass eine Unternehmensidee darauf geprüft wird, ob sie tatsächlich marktreif ist, denn die Unternehmer müssen ja die „crowd“ finden, also Personen, die in das Projekt, in die Idee investieren. Es ist weiters ein interessantes Marketing-Tool. Interessante Projekte bekommen durch Crowdfunding auch eine gewisse Aufmerk­samkeit, was Start-ups natürlich sehr helfen kann, schneller zu ihrem Ziel zu kommen und ihr eigenes neues Produkt auch am Markt zu platzieren.

Das Wichtigste an diesem Gesetz, neben anderen Maßnahmen, die in der Steuer­reform umgesetzt werden, ist aber aus meiner Sicht, dass es ein wichtiger Beitrag dafür ist, dass Arbeitsplätze gesichert werden.

 


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