BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 64

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So schaut es aus in dieser Welt! Darum: Seien wir froh, dass es das Paketservice gibt. Das ist nämlich die Absicherung der Post. Das sind die Riesengewinne auf der einen Seite, aber auf der anderen Seite habe ich 15 Prozent weniger Mitarbeiter im Handel. Denn jeder, der von uns klickt, wurscht, bei welcher Firma – sei es bei Zalando, sei es bei Amazon, sei es bei Alibaba, wie auch immer sie alle heißen mögen –, muss sich bewusst sein: Jeder Klick ist ein Handelsgeschäftsbesuch weniger. Wir müssen uns auch der Herausforderung dieses Verschiebungsprozesses stellen. Es ist auf der einen Seite gut für die Post und die freuen sich, natürlich mit allen Arbeitsbelastungen, die es da gibt, gar keine Frage. Auf der anderen Seite gibt es im Handel ein weinendes Auge, weil der Handel auch diesen Veränderungsprozess hat. Das ist aber die Heraus­forderung, um die es geht. Sie haben das gestern bei einer Enquete ja auch ansatz­weise mitdiskutiert, nehme ich an. Das ist das, was durch die Digitalisierung an Ver­änderungsprozessen da ist.

In dem Sinne danke ich noch einmal, und Sie dürfen versichert sein, wir verschönern mit dieser Teilpensionsvariante weder Statistiken, noch verschieben wir sie noch sonst was, sondern wir versuchen, die Möglichkeit zu geben, auch lernend aus der Erfahrung der Gleitpension – die etwas Älteren unter uns werden sich vielleicht an diesen Begriff noch erinnern können, da gab es einmal eine Gleitpensionsvariante, die auf gut Wienerisch ein Bauchfleck war –, lernend von diesen Erfahrungen haben wir uns jetzt bemüht, diese Form der Altersteilzeit, sprich Teilpension, der österreichischen Bevöl­kerung zur Verfügung zu stellen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.40

11.40.01

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

11.40.355. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Verbesserung der Sozialbetrugsbekämpfung (Sozial­betrugs­bekämpfungsgesetz – SBBG) erlassen wird sowie das Allgemeine Sozial­versicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsge­setz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, der Artikel III des Bundes­gesetzes BGBl. I Nr. 152/2004, das Firmenbuchgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und das Aus­länderbeschäftigungsgesetz geändert werden (692 d.B., 343/A und 770 d.B. sowie 9406/BR d.B. und 9410/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesord­nung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Pfister. – Bitte um den Bericht.

 


11.40.59

Berichterstatter Rene Pfister: Werte Frau Präsidentin! Werter Herr Minister! Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates, der die Schaffung eines Sozialbetrugs­bekämpfungsgesetzes vorsieht, wird die Zusammenarbeit der vom Sozialbetrug betroffenen und der für dessen Bekämpfung zuständigen Einrichtungen intensiviert.

 


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