BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 65

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Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach seinen Be­ratun­gen der Vorlage am 21. Juli den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Krusche. – Bitte.

 


11.41.34

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Dieses Paket umfasst zwei wesentliche Bereiche: Der eine ist Abgabenhinterziehung durch Scheinfirmen und der zweite Bereich betrifft die missbräuchliche Verwendung der e-card.

Ich kann mich noch recht gut an das Jahr 2011 erinnern, als wir das erste dies­bezügliche Gesetz beschlossen haben und Sie, Herr Bundesminister, beteuert haben, dass das ausreichend sein wird, weil wir damals schon Zweifel angemeldet haben. Mittlerweile haben wir innerhalb von knapp vier Jahren die zweite Novelle zu be­schließen.

Grundsätzlich ist der Ansatz, in diesem Bereich Maßnahmen zu ergreifen, natürlich richtig, besonders im Bereich der Scheinfirmen, wobei ich schon anmerken möchte, dass das Motiv, dieses Gesetz jetzt zu beschließen, vornehmlich die sogenannte Steuerreform sein dürfte, über die wir uns ja heute noch ausführlich unterhalten wer­den.

Das Institut für Höhere Studien geht von einem Volumen von jährlich 508 Millionen € aus, die durch solchen Betrug verlorengehen, mit zwischen 12 800 und 29 600 be­teiligten Personen.

Exekutiert werden soll dieses Gesetz von der Finanzpolizei, dies aber bei gleichblei­bendem Personalstand. Sie, Herr Bundesminister, argumentieren, dass dieses Gesetz vornehmlich EDV-unterstützt angewandt werden soll, mit einer Risikoanalyse mit insgesamt 41 Parametern. Ein wesentlicher Punkt ist beispielsweise das Kriterium, ob Umsatzsteuer bezahlt wird, ja oder nein. Nun, das klingt recht gut und wird wahr­scheinlich am Anfang auch etwas bringen, aber wir wissen, gerade solche Systeme kann man austricksen. Wenn man die Parameter kennt, dann werden die findigen Betrüger – und wir dürfen ja nicht vergessen, wir haben es hiebei mit gewerbsmäßigem Betrug zu tun, wir haben es hiebei mit Profis zu tun – über kurz oder lang Wege finden, um auch das beste EDV-System auszutricksen. Und da hilft dann eigentlich nichts anderes, als Menschen zur Verfügung zu stellen, um die Einhaltung des Gesetzes zu überwachen.

Der zweite wesentliche Punkt ist das sogenannte Mystery Shopping beim Arzt. Man will also quasi „V-Männer“ in die Ordinationen unserer Hausärzte einschleusen. Das sind Methoden, die man normalerweise eigentlich vornehmlich aus dem Bereich der Terroristenbekämpfung kennt, für die Arztpraxen ist das vielleicht etwas  (Zwischen­rufe bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.)

„V-Männer“ habe ich gesagt. Es handelt sich ja um nichts anderes als um V-Männer. Mit falschen Identitäten ausgestattet sollen sie die Arztpraxen ausspionieren – und das ist schon ein ganz schön schweres Geschütz, wenn man bedenkt, wie wesentlich das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt für eine erfolgreiche Behandlung ist.

Verwunderlich ist auch, dass Sie im ersten Bereich, über den wir gesprochen haben, voll auf die EDV setzen und sagen, dass wir kein zusätzliches Personal brauchen, während wir in diesem Bereich diese V-Männer brauchen, weil wir nicht in der Lage


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