BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 72

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Herr Bundesrat Ing. Ebner, einmal muss es heute sein: Die Patenschaft über Ände­rungen bei der Mindestsicherung hat weder Herr Kurz noch Herr Sobotka. Wissen Sie, wer sie wirklich hat? – Die Summe der beamteten Sozialreferentinnen und ‑referenten dieser Republik, die vor einem Jahr bei einer Landessozialreferentenrunde – bei der beamteten Runde – begonnen haben und sagen: Könnte man da oder dort nicht mehr Sachleistungen machen, als wir heute schon machen? – Das sind die wirklichen Urheber all dieser Veränderungsprozesse. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.09

12.10.10

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist ge­schlos­sen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

12.10.37 6. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangele­genheiten erlassen wird und das Konsumentenschutzgesetz, das Gebührenge­setz 1957 und das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz geändert werden (697 d.B. und 772 d.B. sowie 9411/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesord­nung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Pfister. Ich bitte um die Berichterstattung.

 


12.10.55

Berichterstatter Rene Pfister: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundes­gesetz über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten erlassen wird und das Konsumentenschutzgesetz, das Gebührengesetz 1957 und das Verbraucher­behörden-Kooperationsgesetz geändert werden.

Ziel dieser Richtlinie ist es, ein unionsweites Netz an Alternativen Streitbeilegungs­stellen zu etablieren.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; daher komme ich sogleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2015 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Fetik. – Bitte, Frau Kollegin.

 


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