BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 73

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12.11.24

Bundesrätin Ilse Fetik (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ziel ist ein unionsweites Netz an Alternativen Streitbeilegungsstellen, die mit einheitlichen Qualitätskriterien agieren.

So etwas hat es für Verbraucher noch niemals gegeben und ist damit erstmals ge­schaffen worden. Somit ergibt sich der Vorteil, dass erstmals auch Konsumenten eine Möglichkeit für eine einfache, wirksame, schnelle und nahezu kostenlose Beilegung inländischer und auch grenzüberschreitender Streitigkeiten bekommen, die sich mit Beschwerden aus Kauf- und Dienstleistungsverträgen beschäftigen. Das spart Ge­richtskosten, Anwaltskosten und erhöht jedenfalls auch die Zugänglichkeit. Bisher haben Konsumenten sehr oft Prozesse gescheut, zum Teil aus Mangel an Fachwissen, aufgrund des Prozessrisikos, möglicher Kostenrisken und anderer Gründe. Mit dieser Regelung gibt es eine neue, sehr zugängliche Möglichkeit.

Mit den vorgesehenen acht Schlichtungsstellen wird auf bestehende Infrastruktur und vorhandene Expertise aufgebaut und die notwendige Flächendeckung erreicht. Die Freiwilligkeit der Unternehmen, sich an dem Verfahren zu beteiligen, ist anstatt lang­wieriger Prozesse zumindest eine gute Chance, vertrauensbildende Maßnahmen gegenüber Kundinnen und Kunden zu setzen und diese möglicherweise als zufriedene Kundinnen und Kunden zu erhalten.

Nahezu alle Konsumenten- und Warengruppen sind betroffen. Die Testphase war erfolgreich. Nun geht es in den Rollout. Wir wünschen diesem Rollout viel Erfolg. Unsere Fraktion wird diesem Gesetz zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

12.13


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Hammerl. – Bitte, Herr Kollege.

 


12.13.41

Bundesrat Gregor Hammerl (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Minister! Meine geschätzten Damen und Herren! Das ist ein gutes Gesetz. In einer Wirtschaft, die zunehmend globalisiert ist, sind für Konsumenten und Verbraucher auch die Gefahren, bei einem Geschäft einen Schaden zu erleiden, größer. In der Anonymität des Internets ist es zum Beispiel schwer, Ansprüche, die man bei Mängeln hat, geltend zu machen. Der gerichtliche Weg ist zudem oft mit großen Schwierigkeiten verbunden. Auch die Rechtsdurchsetzung wird für Konsumentinnen und Konsumenten infolge weltweiter Verstrickungen oft schwierig. Zudem ist diese Rechtsdurchsetzung bei Gericht oft mit großen Kosten und Risiken verbunden, die für den Verbraucher und für die Verbraucherin nicht oder sehr schwer zu tragen sind.

Gerade deswegen, meine Damen und Herren, ist es wichtig und sehr zu begrüßen, dass ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren installiert wird. Konsumenten­schutz­anliegen können so auf relativ unbürokratischem und nicht behördenintensivem Weg – wie dem gerichtlichen, vor dem vor allem viele zurückschrecken – auf einer Ebene, auf der die Konflikte entstanden sind, und damit in den meisten Fällen auch effizienter gelöst werden. Damit wird auch das Gerichtssystem entlastet und ein wichtiger Schritt zur Wahrnehmung der Verbraucherinteressen gesetzt. Allerdings muss man auch genau darauf achten, wie der Übergang vom Schlichtungssystem, das nur freiwillig ist, zum Gerichtssystem gestaltet wird.

Meine Damen und Herren, die Freiwilligkeit ist ein wichtiger Punkt. Es muss aber auch die Frage gestellt werden: Was passiert, wenn sich etwa ein Geschäftspartner nicht freiwillig in das Schlichtungsverfahren begibt? – Es könnte nämlich sein, dass dann der gerichtliche Weg noch mehr verlangsamt wird.

 


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