BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 80

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„Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2015 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bankwesengesetz“ und weitere Gesetze „geändert werden () wird gemäß Art. 42 B-VG mit folgender Begründung Einspruch erhoben:

‚Mit der gegenständlichen Novelle wird das bisher im Verfassungsrang abgesicherte Bankgeheimnis in Österreich de facto abgeschafft, weil die Hürde für die Einsicht­nahme durch Behörden viel zu niedrig liegt. Dies stellt einen schwerwiegenden Eingriff in Grundrechte der Bürger dar und ist daher abzulehnen.‘

In formeller Hinsicht wird gemäß § 54 (3) GO-BR eine namentliche Abstimmung über diesen Antrag verlangt.“

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Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

12.39


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Der von den Bundesräten Krusche, Pisec, Meißl, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Antrag gemäß § 43 Abs. 1 der Ge­schäfts­ordnung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben, ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Ing. Pum zu Wort. – Bitte.

 


12.40.27

Bundesrat Ing. Andreas Pum (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Damen und Herren vor den TV- und Internetgeräten zu Hause! Es sind zwei Gesetzesänderungen, die uns auch im Hinblick auf alltägliche Umgangsformen sehr stark betreffen, wenngleich ich hier auch in Replik auf den Vorredner anmerken darf, dass gerade die Wirtshauspolitik nicht die entscheidende Politik ist und letztlich nicht die Politik ist, die uns weiterbringt. (Bundesrätin Mühlwerth: Das sehen die Leute aber auch so! Die werden Sie nicht wählen!)

Sie ist oftmals vielleicht Ausdruck einer kräftigen Stimmung, aber mit Sicherheit nicht jene Umsetzungsmaßnahme und auch nicht jene Umsetzungspolitik, die hier gepflegt wird. In dem Sinn glaube ich, dass gerade mit dieser Steuerreform und mit diesen Steueränderungen auch – wie es der Begriff schon sagt – zum Ausdruck gebracht wird, etwas zu steuern und mit dieser Steuerung vor allem den Konsum und nicht zuletzt auch das Wirtschaftsverhalten zu stärken.

Es sollen aber auch soziale Härten gemildert werden, und diese Steueränderung ist letztlich auch in diesem Gesamtgefüge zu sehen.

Natürlich treffen auch Erhöhungen – sei es jetzt bei der Kapitalertragsteuer, die bis auf 27,5 Prozent erhöht wird, oder die Erhöhung von Mehrwertsteuersätzen auf 13 Pro­zent – gewisse Produktionssparten sehr stark. Gerade die Mehrwertsteuererhöhung auf 13 Prozent, die taxativ auf einige Sparten fällt, hat natürlich vor allem im Wirt­schafts- und Tourismusbereich nicht gerade großen Applaus hervorgerufen. Es muss klar gesagt werden, dass mit dieser Erhöhung auch ein Beitrag zur Steuerreform geleistet wurde und dass damit in diesen Bereichen auch sehr stark zur Mitfinan­zierung beigetragen wird. Das unterstreicht letztlich immer wieder stark die Solidarität der einzelnen Gruppen.

Wenn ich aber von Belastung spreche, dann darf ich anmerken, dass im landwirt­schaft­lichen Bereich gerade im Aufwandsbereich die Erhöhung auf 13 Prozent natür-


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