BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 119

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Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­des­rat Oberlehner. – Bitte.

 


15.06.06

Bundesrat Peter Oberlehner (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Präsidium! Sehr geehrte Herren Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Bundesrat! Die vier hier in einem zu diskutierenden Beschlüsse des Nationalrates haben eines gemeinsam: dass jeder einzelne von ihnen sehr wichtig ist für den Finanz­markt Österreich und dass es dabei immer darum geht, für große Sicherheit für An­leger und Investoren zu sorgen und gute Kontrollen zu garantieren.

Es geht zum einen um das Einlagensicherungsgesetz, das die Entschädigung der Anleger neu regelt und für Schutz der Kontoinhaber bei einem Ausfall einer Bank sorgt. Vor allem geht es dabei um die Verbesserung der Leistungsfähigkeit dieses Siche­rungssystems, die tatsächliche Entschädigung durch die Banken wird verbessert. Der Betrag von 100 000 € pro Kunde pro Bank bleibt weiterhin gesichert, aber gleichzeitig wird beispielsweise auch die zeitgerechte Entschädigung verbessert, der Zeitraum von 20 Tagen auf 7 Tage reduziert.

Der Staat wird durch diese Maßnahme, was Entschädigungszahlungen betrifft, entlas­tet. Bisher zahlte er bei 100 000 € 50 000 € dazu, ab 2019 sollen das die Banken über diesen Fonds allein abwickeln und allein bezahlen, wodurch der Steuerzahler in die­sem Zusammenhang nicht mehr belastet wird.

Da es keine EU-Gesamtlösung gibt, was Einlagensicherungssysteme betrifft – dazu müsste vorher zuerst einmal die Bankenabsicherung in allen Ländern gleichgestellt werden –, gilt diese Entschädigungsverpflichtung natürlich nur in Österreich.

Insgesamt also zweifellos eine sehr wichtige Verbesserung der Sicherstellung für Anleger und Investoren.

Der Beschluss betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 1989, das Kapitalmarktgesetz und das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz geändert werden, erweitert vor allem die Transparenzanforderungen für den geregelten Markt, also für alle börsennotierten Unternehmen, egal, ob es sich um große oder kleine Unter­neh­men handelt.

Es bringt aber insofern vor allem für kleinere Unternehmen einen großen Vorteil und große Verbesserungen, als damit wesentliche bürokratische Vereinfachungen verbun­den sind. So wird beispielsweise die Quartalsberichterstattung beziehungsweise der Quartalsbericht abgeschafft, was zweifellos und unbestritten eine große Erleichterung vor allem für kleinere Unternehmen darstellt.

Der Anlegerschutz wird durch dieses Gesetz jedenfalls wesentlich erweitert.

Beim Investmentfonds- und Immobilien-Investmentfondsgesetz werden schließlich zwei Richtlinien und damit Rechts- und Verwaltungsvorschriften geändert, die die Auf­gaben der Depothalter definieren. Diese werden klargestellt, und auch damit verbun­dene Haftungsfragen werden entsprechend geklärt.

Schließlich geht es noch um ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Mauritius über einen Infoaustausch in Steuersachen. Fast hat man das Gefühl, dass man bei der Erstellung der heutigen Tagesordnung auch einen kleinen Urlaubsaspekt in unsere heutige Marathonsitzung bringen wollte, denn wenn man bei den gegenwärtigen Temperaturen an Mauritius denkt, dann denkt man wohl eher an Urlaub als an Steuern und an Steuereintreibung.

Es geht aber dennoch um einen den Regeln der OECD entsprechenden Infoaustausch in Steuersachen, der für zusätzliche Sicherheit und auch für die Verhinderung von


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