überschaubar. Es ist keine zusätzliche Steuer, keine versteckte Steuer. Wir bewegen uns im bisherigen System, nämlich dass ich beim Kauf – früher war es die Kassette, heute ein Speichergerät, ein Smartphone, ein USB-Stick – einen geringen Aufschlag bezahle. Das ist ein Entgelt, das ich beim Kauf dieser Speichergeräte leiste. Dafür kann ich dann auch diese geschützten Werke nutzen.
Das ist eine sehr sinnvolle, eine sehr moderne, eine zukunftsweisende Novelle. Wir werden, wie bei vielem im Leben, an ihr arbeiten müssen. Wir müssen sie wahrscheinlich wieder einmal novellieren. Dazu lade ich gerne ein, aber dann bitte ich auch, dass in die Diskussion konkrete Vorschläge, wie man es besser machen kann, eingebracht werden, denn davon lebt natürlich eine Reform, ein Erneuerungsprozess. Man braucht nicht nur Kritik, sondern man würde sich von der Opposition hin und wieder auch einen konkreten, einen brauchbaren Lösungsvorschlag erwarten.
Unterm Strich ist das ein gutes Gesetz: für die Konsumenten, aber auch für die Autoren und die Künstler. Es ist auch eine Klarstellung, ein Lichtblick für den Bildungsbereich, denn wissenschaftliche Autoren können künftig im Rahmen einer zweiten Chance gebührenfrei nach zwölf Monaten vervielfältigen und wieder neu auflegen. Das ist wichtig für die Schüler, für die Studenten in diesem Bereich, dass man nicht alles über Gebühren und Entgelte verbaut. Daher abschließend: Alles in allem ist es ein gutes Gesetz, dem unsere Fraktion sehr gerne die Zustimmung erteilt. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)
17.00
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Schreuder. – Bitte.
17.00
Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Herr Präsident! Herr Minister! Lieber Herr Kollege! Es ist natürlich schon eine gewisse, ja, ich würde es sogar Frechheit nennen, zu behaupten, wir sind gegen eine Volkssteuer, und es damit zu begründen, dass wir jede Festplatte mit Abgaben besteuern. Jeder USB-Stick ist eine Festplatte, jedes Handy ist eine Festplatte, jedes Tablet ist eine Festplatte; jeder Computer hat eine Festplatte. Jedem Computer kann man auch externe Festplatten anhängen. (Bundesrat Todt: Vergiss nicht die kleinen Fotochips!) – Die kleinen Fotochips, danke, ja! Kollege Todt unterstützt mich quasi. Nein, es ist richtig: Jede Speicherkarte ist eine Festplatte. Und jetzt zu behaupten, das sei keine Massensteuer oder Massenabgabe, ist einfach nicht richtig, und ich finde, das ist eine unfaire Argumentation.
Eines ist schon klar, und da haben Sie auch recht: Wie im digitalen Zeitalter Künstler und Künstlerinnen fair entlohnt werden können in einem sich völlig verändernden Markt, ist eine völlig berechtigte Frage. Es ist im höchsten Ausmaß auch oft eine soziale Frage und nicht nur eine kommerzielle. Das heißt, es geht auch sehr stark um Grundfragen wie Grundsicherung für Künstler und Künstlerinnen und so weiter.
Die Festplattenabgabe wird de facto Künstler und Künstlerinnen nicht reich machen, da muss ich Sie leider enttäuschen. Es gibt sogar eine Studie, die hat schon ausgerechnet, dass jeder österreichischer Künstler oder jede Künstlerin mit ungefähr 50 Cent rechnen darf – im Jahr. Das ist ja leider auch das Problem bei diesen ganzen Urheberrechtsdiskussionen, dass wir Verwertungsgesellschaften haben, die alles andere als transparent sind, die alles andere als klar definieren und uns klar erklären würden, wieso sie welche Gelder wohin fließen lassen. Das muss man de facto sagen.
Ich will das jetzt nicht einmal berühren, aber es gibt ja auch noch Werke, die vielleicht nicht künstlerisch sind, aber am meisten illegal aus dem Internet runtergeladen werden.
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