BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 163

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barkeit jetzt nicht mehr. Jetzt landen disziplinarbeschuldigte Rechtsanwälte in letzter Instanz beim OGH; das ist die zweite wesentliche Änderung.

Wir werden diesen Vorschlägen und Entwürfen zustimmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

17.46


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Fetik. – Bitte.

 


17.46.29

Bundesrätin Ilse Fetik (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte den Worten meines Vorredners kurz anfügen, dass ich in diesem Gesetz auch noch den Vorteil sehe, unnötigen Verfahrensaufwand – zeitlich und hinsichtlich der Kostenentwicklung – zu vermeiden, und darüber hinaus auch die Anpassungen bei der Aufgabenzuständigkeit und den Kostentragungsregeln positiv sehe. Zusätzlich wird die Kapazitätsquote der Justizverwaltung geringfügig erhöht.

Ich denke, es sind kleine Schritte, aber in die richtige Richtung, und daher wird auch meine Fraktion diesem Gesetz zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

17.47


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Herbert. – Bitte.

 


17.47.01

Bundesrat Werner Herbert (FPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Im Prinzip haben meine VorrednerIn­nen, insbesondere Kollege Fürlinger, der das sehr ausführlich und sehr auf den Punkt gebracht dargelegt hat, alles gesagt. Es ist eine sinnvolle, eine, wie wir meinen, auch notwendige Ergänzung zu den derzeitigen Regeln, und wir werden dieser Regie­rungsvorlage selbstverständlich und auch gerne zustimmen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.)

17.47

17.47.20

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlos­sen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

17.48.1820. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert wird (669 d.B. und 732 d.B. sowie 9425/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 20. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.

 


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