denkt man, dass es vielleicht doch eine zu große Nähe zu bestimmten Industrie-bereichen gibt. Wir brauchen hier Aktion, die Verankerung im Staatszielgebiet und eine Harmonisierung zwischen Bund und Ländern. Das ist letztlich erreicht.
In diesem Sinne stimmen wir dem natürlich voll zu und werden gemeinsam weiter-kämpfen. Auch der EU-Ausschuss wird hier weiter seine Zähne zeigen. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)
18.29
Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Mag. Schreyer. – Bitte.
18.29
Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich wirklich sehr, dass wir das Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz heute in dieser Form im Bundesrat beschließen. Wir sind damit das erste EU-Mitgliedsland, das vom Selbstbestimmungsrecht, das ja Österreich erkämpft hat, Gebrauch macht. Wir sichern so die Gen-technikfreiheit auch gegen die Gefahren von TTIP rechtzeitig ab. Ich muss hier nochmals sagen, dass das ein großer grüner Erfolg ist, dass es eine nationale gemeinsame Strategie geben wird.
In Österreich gibt es ja eine Kompetenzzersplitterung. Zulassung, Anerkennung und Inverkehrbringen von Saatgut ist Bundeskompetenz, und was danach kommt, also der Anbau, ist Landeskompetenz. Dafür, dass es durch dieses Rahmengesetz auf nationaler Ebene keine Einschnitte in die Autonomie der Länder gibt, ist auch Sorge getragen worden, wie meine Vorredner schon erwähnt haben, und zwar durch den Gentechnik-Vorsorge-Beirat. In diesem Beirat werden neben den neun Ländern und zwei Ministerien auch die Landwirtschaftskammer und die Arbeiterkammer vertreten sein. Die Bundesländer sind dabei voll mit in der Verantwortung, sie arbeiten vollinhaltlich an der Erarbeitung der konkreten Empfehlungen und bei der Auswahl der Maßnahmen mit.
Nicht stimmberechtigt, aber mit beratender Stimme werden im Beirat auch NGOs vertreten sein, ebenso wie VertreterInnen des ÖKOBÜROs, der ARGE-Gentechnik-frei und des Umweltdachverbandes.
Die Aufgabe des Gentechnik-Vorsorge-Beirats wird die Erarbeitung einer nationalen Strategie sein, und diese Strategie wird die Grundlage zur weiteren Sicherstellung der Gentechnikfreiheit im Anbau sein – unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten der Selbstbestimmung, die wir haben.
Wenn also Gründe für ein Verbot von GVO-Pflanzen gefunden werden können, die für das gesamte Bundesgebiet zutreffen, dann führt dies, natürlich erst nach Zustimmung des Beirats, zwingend zu nationalen Gentechnikanbauverboten.
Für einen weiteren sehr wichtigen Punkt halte ich es auch, dass es nun möglich ist, ganze Gruppen von GVOs zu verbieten. Es kann also ein umfassendes Verbot geben, zum Beispiel aller zugelassenen Gentech-Maissorten oder aller Pflanzen, die eine bestimmte GVO-Eigenschaft enthalten.
Herr Minister, KollegInnen aus den Ländern, ich freue mich, dass es eine Hand-in-Hand-Lösung des Bundes und der Länder gibt. Mir ist Gentechnikfreiheit ein großes Anliegen. Es geht um die Zukunft des ländlichen Raumes, es geht um den Schutz der Landschaft und der Landwirtschaft und natürlich um die Biodiversität, um die Vielfalt.
Wir werden den Antrag von ÖVP und SPÖ zum Einstimmigkeitsprinzip innerhalb der Länder nicht unterstützen. Die Länder sind im Gentechnik-Vorsorge-Beirat mit 9 von
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