BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 176

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13 Stimmen vertreten. Wir sehen im Stimmverhältnis 9 zu 4 sehr, sehr viel Einfluss­möglichkeiten der Länder, und ich habe keine Sorge, dass der Föderalismus da zu kurz kommen könnte. Sorge habe ich allerdings, dass es bei einem Einstimmig­keitsprinzip innerhalb der Länder zum Querlegen und Blockieren seitens einzelner Länder kommt, und daher werden wir dem Entschließungsantrag von ÖVP und SPÖ nicht zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Bun­desrates Mayer.)

18.33


Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesminister Rupprechter. – Bitte.

 


18.33.27

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Es ist fürwahr und tatsächlich ein guter Tag für Österreichs Landwirtschaft, es ist ein guter Tag für Österreich, für dieses lebenswerte Land, weil wir als erstes Mitgliedsland der Europäischen Union von dem Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten Gebrauch machen. Wir haben dieses Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten in dieser wich­tigen Grundsatzfrage letztes Jahr erfolgreich erkämpft – auf Brüsseler Ebene, im Rat der Mitgliedstaaten und auf Ebene des Europäischen Parlaments. Es war eine gute Entscheidung, und ich bin stolz darauf, dass wir als erstes Mitgliedsland dieses Anbau­verbot tatsächlich verfassungsrechtlich verankern.

In Kombination mit dem Gentechnikgesetz, das ja das Opt-out-Verfahren regelt, sozusagen die Phase 1, schaffen wir mit diesem Bundesrahmengesetz eine sehr dichte Anbauverbotsregelung mit verfassungsrechtlicher Verankerung.

Folgendes möchte ich auch betonen: Es war mir sehr wichtig, nicht zu weit in die Rechte und Zuständigkeiten der Bundesländer einzugreifen. Ich möchte das hier aus­drücklich betonen: Ich finde es sehr gut und beachtenswert, dass die Länderkammer da eine sehr starke Verhandlungsposition eingenommen hat, und ich bedanke mich auch bei Präsident Kneifel, der da federführend tätig geworden ist. Denn so ist es möglich geworden, dass wir an einem sehr frühen Punkt in der parlamentarischen Behandlung im Nationalrat auf diese Bedenken eingegangen sind und eine ent­sprechende Abänderung zur ursprünglichen Regierungsvorlage beschlossen haben, mit der auch den Bedenken der Länderkammer bereits im Vorhinein Rechnung getra­gen wurde.

Die Verhandlungen, die zu der vorliegenden Beschlussfassung geführt haben – vor allem auch mit dem Entschließungsantrag, dem ich gerne Folge leisten werde –, haben wir, so denke ich, wirklich erfolgreich geführt, und ich gratuliere der Länderkammer zu dieser starken Verhandlungsposition, die sie eingenommen hat, und dazu, dass sie die Rechte der Bundesländer sehr konsequent vertreten hat.

Das sage ich auch deswegen, weil ich mich der Subsidiarität engstens verbunden fühle. Sie wissen selbst – ich habe das schon wiederholt betont –, dass ich mich als designierter Generalsekretär des Ausschusses der Regionen dieser Kammer im besonderen Maße verbunden fühle.

Insgesamt zum Gentechnik-Anbauverbot: Es besteht in diesem Bereich, wie in der Debatte schon betont wurde, breiter Konsens, und ich bedanke mich bei allen Fraktionen, auch bei der Oppositionsfraktion, die bei diesem Antrag mitstimmt.

Ich kann jetzt nur noch einen letzten Versuch unternehmen. Leider haben die Frei­heitlichen auch im Nationalrat schon beschlossen, sich auf die falsche Seite zu stellen. Sie haben sich auf die Seite der Gentechnik-Konzerne gestellt. (Bundesrätin Kurz:


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