BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 183

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Marktordnungsgesetzes 2007 ist nach näherer Betrachtung unserer Auffassung nach keine positive Veränderung, sondern eine Verschlechterung. Wie Sie alle wissen, gibt es derzeit 6 000 anhängige Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht bezüglich der Almflächenfeststellung durch die AMA. Wenn man den Informationen trauen kann, herrschen offensichtlich Missstände bei der AMA bezüglich der Vermessungstechnik, der Gerätschaften oder in der Verwaltung. Jedenfalls gibt es, wie erwähnt, eine Unzahl von gerichtsanhängigen Verfahren.

Jetzt kommt diese Novelle, und im ersten Anlauf wurde die Agrarmarkt Austria bereits namentlich erwähnt, wenn auch mittlerweile dieser Gesetzestext – die AMA oder die vom Gericht zu bestimmenden sachlich in Betracht kommenden Behörden durch Weg­fall der AMA – retuschiert wurde. Aber trotzdem weiß jeder, meine Damen und Herren, um wen oder um was es hier geht. Welche Behörde wird das wohl sein, die hier beauftragt werden wird? – Natürlich wird das die AMA sein, auch wenn sie jetzt nicht mehr direkt im Gesetz erwähnt wird.

Geschätzte Damen und Herren, wir lehnen das natürlich deswegen entschieden ab, weil es nicht sein kann, dass eine Behörde, die dafür verantwortlich ist, dass die Almflächenfeststellung derartig unprofessionell und mangelhaft durchgeführt wurde, jetzt per Gesetz zum Gutachter bestellt wird. Von der schiefen Optik über das Drei­ecks­verhältnis zwischen der AMA, dem Bundesministerium und der Landwirtschafts­kammer will ich erst gar nicht sprechen, das würde den Rahmen sprengen.

Wie Sie ja wissen, hat auch der Rechnungshof da einige Interessenskollisionen festgestellt, aber das ist, wie gesagt, eine andere Geschichte. Außerdem ist für uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennbar, ob und welche Kosten auf den Beschwer­deführer zukommen. Anscheinend kann es auch durchaus sein, dass Landwirte ihre Beschwerde selbst zahlen müssen, aber vielleicht kann uns da der Herr Minister Gegenteiliges berichten.

Verwunderlich ist auch, dass erst im Jahr 2014 eine AMA-Marktordnungsgesetz-Novelle gemacht wurde, mit der dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft Kompe­tenzen als Beschwerdestelle weggenommen und auf den Bundesverwaltungsgerichts­hof übertragen wurden. Jetzt, im nächsten Schritt, soll der Bundesverwaltungsgerichtshof diese Fälle mit einer möglichst unabhängigen Stelle bearbeiten.

Unserer Überzeugung nach bedeutet das aber: Die einzig sinnvolle, dafür in Frage kommende Behörde wäre die Agrarbezirksbehörde. Dafür würden wir plädieren. Da das nicht in dem vorliegenden Gesetzentwurf enthalten ist, werden wir dieser Geset­zesnovelle auch nicht zustimmen, auch wenn wir zur „dunklen Seite“ gehören, Herr Minister. Ich habe immer geglaubt, die Schwarzen sitzen da drüben, aber man kriegt das ja mit der Zeit mit. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

19.01


Präsident Gottfried Kneifel: Herr Bundesrat Ing. Pum gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte.

 


19.01.57

Bundesrat Ing. Andreas Pum (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Werter Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Das Marktordnungsgesetz ist eine Materie, wo viel Emotion vor allem im Detail  vorhanden ist, eine Tatsache, die sich in der Praxis widerspiegelt. Wir haben es gerade gehört: Über 6 000 landwirtschaftliche Betriebe waren und sind davon betroffen. Und damit gibt es eine Ausgangssituation, die daher rührt, dass Flächenkontrollen im Almbereich zu diesen Beanstandungen geführt haben und nun seitens des Bundesverwaltungsgerichtshofes aufzuarbeiten sind.

 


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