BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 186

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der Verfahren, die bei der Bundesverwaltungsgerichtsbarkeit anhängig sind, zu er­reichen. Das ist ja sicherlich im Sinne der Beschwerdeführer.

Und um diese Beschleunigung zu erreichen, wird eben diese ergänzende Sachver­haltsfeststellung ermöglicht. Die Entscheidung bleibt selbstverständlich bei der unab­hängigen Gerichtsbarkeit, da wird selbstverständlich nicht eingegriffen. Es obliegt dem Verwaltungsgericht, letztlich zu entscheiden, welcher sachlich infrage kommenden Behörde der Auftrag für diese ergänzende Sachverhaltsdarstellung erteilt wird. Und selbstverständlich sind auch die Rechte des Beschwerdeführers entsprechend berück­sichtigt, der auch die Möglichkeit hat, zu dieser ergänzenden Sachverhaltsdarstellung Stellung zu beziehen und ein weiterführendes Gutachten einzubringen.

So gesehen, stärken wir die Rechte der Beschwerdeführer. Wir stärken sie auch in dem Sinne, dass die Verfahren beschleunigt werden. Daher ist diese Novellierung sicherlich im Sinne der betroffenen Bäuerinnen und Bauern. Ich darf sie ersuchen, dieser Vorlage Ihre Zustimmung zu geben. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

19.11

19.11.10

 


Präsident Gottfried Kneifel: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist damit ge­schlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

19.11.20 23. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 3. Juli 1975, mit dem das Forstwesen geregelt wird (Forstgesetz 1975), geändert wird (1181/A und 766 d.B. sowie 9438/BR d.B.)

Präsident Gottfried Kneifel: Wir gelangen nun zum 23. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Tiefnig. Ich bitte um die Berichterstattung.

 


19.12.15

Berichterstatter Ferdinand Tiefnig: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­gesetz vom 3. Juli 1975, mit dem das Forstwesen geregelt wird (Forstgesetz 1975), geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2015 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Gottfried Kneifel: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Preineder. – Bitte.

 


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