BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 185

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Für Beschwerden gegen die AMA ist das Bundesverwaltungsgericht zuständig. Die Rechtsmeinung trifft dazu natürlich auch das B-VG, aber die Beklagte würde so zur Sachverständigen, und das kann es leider nicht sein. (Zwischenruf des Bundesrates Tiefnig. – Heiterkeit der Bundesrätin Zwazl.)

19.06


Präsident Gottfried Kneifel: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Ebner. – Bitte.

 


19.07.00

Bundesrätin Adelheid Ebner (SPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Kolleginnen und Kollegen! Auch bei uns in Niederösterreich gibt es 382 Almen, sie sind auch betroffen von dieser Novellierung, wo es wahrscheinlich bei der Feststellung der Flächen Erleichterungen geben wird.

Im vorigen Jahr hat es einen großen Aufschrei gegeben, als die Flächenerhebungen durchgeführt wurden und in diesem Bereich Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden. Daher hat auch die EU-Kommission Kontrollen angeordnet. Es sind natürlich doch massive Lücken festgestellt worden, und daher sind diesbezüglich Neuaufnahmen in Auftrag gegeben worden oder werden noch in Auftrag gegeben. Wie gesagt, hat sich die AMA dafür eingesetzt, dass die Flächen neu erhoben werden, da sie eben nicht stimmen.

Die betroffenen Landwirte wurden aufgefordert, die Fördergelder für die vorhandenen Grundflächen, die nicht vorhanden sind, aber dazumal festgestellt wurden, zurück­zubezahlen. Wir haben schon gehört: Es sind zirka 6 000 Almbauern davon betroffen. Die betroffenen Bauern haben diese Rückforderungsmeldungen nicht zur Kenntnis genommen und haben sich an das Gericht, und zwar an das Bundesverwaltungs­gericht gewandt, das hier zuständig ist und auch noch die einzelnen Beweismittel einholen wird. Wir haben schon gehört, dass die AMA auch eine Stelle sein sollte, die wiederum Kontrollen macht. Wie das dann abgewickelt wird, welche Stelle das Bun­des­verwaltungsgericht da einsetzen wird, um dementsprechende Sachverhaltserhe­bungen und Ergänzungen festzustellen, denke ich, wird es selbst entscheiden.

Auf alle Fälle sollen diese Erhebungsunterlagen auch dazu dienen, dass das Verfahren schneller, korrekter und effizienter aufgearbeitet werden kann. Die Beiziehung dieser Sachverständigen stellt aber keine Auslagerung des Verfahrens vom Bundesgerichts­hof dar, und die Beweiswürdigung bleibt letztendlich auch bei dieser Gerichtsbarkeit. Den Beschwerdeführern ist es selbstverständlich auch jederzeit möglich, im Rahmen dieser ergänzenden Sachverhaltserhebungen selbst Gutachten einzubringen, welche dann beim Gericht auch Berücksichtigung finden werden.

Ich denke, dass diese Änderung des Marktordnungsgesetzes eine praktikable Vor­gangsweise vorsieht und den betroffenen Bauern auch eine faire Abwicklung ihrer Beschwerden garantiert. Fairness und Transparenz sind auch da gefragt. Unsere Fraktion wird dieser Gesetzesvorlage ihre Zustimmung erteilen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

19.09


Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Rupprechter. – Bitte.

 


19.10.07

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Herr Präsident! Hohes Haus! In aller Kürze zu dieser Vorlage ein paar Worte. Es wurde von den Sprechern der Regierungsfraktionen ja bereits einheitlich dargestellt: Es geht im Wesentlichen darum, eine Beschleunigung


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite