BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 197

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Es geht im Grunde genommen um ein nationales Recht, das dem Unionsrecht wider­spricht. Ich habe mir das aufgeschrieben, um beim Thema zu bleiben, denn es sind eigentlich alle ein bisschen abgeschweift, und ich werde auch in zwei Sätzen zu dieser großen und umfangreichen Situation, was die Emissionszertifikate europaweit betrifft, aus meiner Sicht etwas feststellen.

Wir wissen, die Änderungen betreffen vor allem die Emissionshandelsbestimmung auf innereuropäischen Flügen, die Einführung von Ausnahmen für kleine Emittenten und die Verwaltungsvereinfachung für kleine Luftfahrzeugbetriebe. Ich habe mir das herausgesucht; das ist ja ganz interessant, um den Sprung in diese Richtung zu machen, den auch schon Mag. Pisec gemacht hat.

Es war ja im Jahr 2013, als die Europäische Kommission im Dezember das Programm für saubere Umwelt präsentiert hat, basierend auf Ergebnissen einer sehr genauen Studie der EU zur Luftqualität. Diese ist 2011 eingeleitet worden. Das Schlimme, das in diesem Bericht mit drinsteht, ist: In der EU ist die schlechte Luftqualität Hauptursache umweltbedingter vorzeitiger Todesfälle! Das hat mich schon ein bisschen geschockt, als ich gelesen habe, dass die Zahl der Todesopfer aufgrund der schlechten Luft­qualität größer als die Zahl der Unfalltoten im Straßenverkehr ist.

Die Luftverschmutzung wirkt sich somit massiv auf die Lebensqualität aus. Die Höhe der gesamten externen Gesundheitskosten in Europa beläuft sich auf 940 Milliarden €. Das zeigt also, dass in diesem Bereich etwas zu tun ist und dass man Kyoto noch einmal genau betrachten sollte, auch bei einer zukünftigen Sitzung.

Dieses Emissionszertifikategesetz wird hier von unserer Seite, von der SPÖ, natürlich auch mit beschlossen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.49

19.49.30

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

19.50.3826. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2015 betreffend in Doha beschlossene Änderung des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (693 d.B. und 713 d.B. sowie 9442/BR d.B.)

27. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2015 betreffend Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Island ande­rerseits über die Beteiligung Islands an der gemeinsamen Erfüllung der Verpflichtungen der Europäischen Union, ihrer Mitgliedstaaten und Islands im zweiten Verpflichtungszeitraum des Protokolls von Kyoto zum Rahmenüberein­kommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (694 d.B. und 714 d.B. sowie 9443/BR d.B.)

 


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