BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 198

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Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Wir kommen nun zu den Tagesordnungs­punk­ten 26 und 27, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu beiden Punkten ist Herr Bundesrat Koller. Bitte um die Berichte.

19.51.09

 


Berichterstatter Hubert Koller: Hohes Haus! Ich habe jetzt zwei Berichte des Um­welt­ausschusses zu bringen.

Der Erste ist über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2015 betreffend In Doha beschlossene Änderung des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen.

Dieser Bericht liegt Ihnen schriftlich vor; es gibt dazu einen dreiteiligen Antrag.

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2015 den Antrag,

1. – mit Stimmenmehrheit – gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. – mit Stimmeneinhelligkeit – dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,

3. – mit Stimmenmehrheit – gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 4 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

Der zweite Bericht ist über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2015 betref­fend Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einer­seits und Island andererseits über die Beteiligung Islands an der gemeinsamen Erfüllung der Verpflichtungen der Europäischen Union, ihrer Mitgliedstaaten und Islands im zweiten Verpflichtungszeitraum des Protokolls von Kyoto zum Rahmen­überein­kommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen schriftlich vor; auch dazu gibt es einen dreiteiligen Antrag.

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2015 den Antrag,

1. – mit Stimmenmehrheit – gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. – mit Stimmeneinhelligkeit – dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,

3. – mit Stimmenmehrheit – gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 4 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlas­sung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Danke für die Berichte. – Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Samt. – Bitte.

 


19.53.49

Bundesrat Peter Samt (FPÖ, Steiermark): Frau Präsident! Hohes Präsidium! Ge­schätzte Frau Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kyoto und kein Ende – so würde ich einmal beginnen. Österreich hat seit Jahrzehnten eine sehr hohe Umwelt­qualität, saubere Luft und Gewässer, auch eine hohe Energieeffizienz, die ja durch viele Maßnahmen gewährleistet ist und auch weitergehen wird. Es ist auch gut und wichtig so.

 


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