BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 209

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mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulzeit­gesetz 1985, das Schulpflichtgesetz 1985, das Schülerbeihilfengesetz 1983 und das Bildungsdokumentationsgesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen allen in schriftlicher Form vor; deswegen komme ich gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2015 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Reich. – Bitte.

 


20.33.08

Bundesrätin Elisabeth Reich (SPÖ, Oberösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin! Werte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Mit der vorliegenden Sammelnovelle sollen grundsätzlich drei Vorhaben umgesetzt werden. Zum Ersten geht es um die Umbenennung der Sonderschulen für schwerstbehinderte Kinder in Sonderschulen für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf.

Leider hat sich im Schulrecht seit dem Jahr 1962 der Begriff schwerstbehindert aus­schließlich auf Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwick­lung verfestigt. Dieser Begriff ist unpräzise, damit auch problematisch und letztlich diskriminierend, weil er in der Realität auch schwere körperliche Beeinträchtigungen umfasst.

Man sollte sich hier aber auch in die Situation der Eltern dieser Kinder versetzen, die dies als stigmatisierend empfinden, und ihre Gefühle ernst nehmen. Aber auch die UN-Behindertenrechtskonvention gibt vor, Sondereinrichtungen zu reduzieren und alle Kinder in ihrer Eigenheit und Eigenart, mit ihren individuellen Talenten, aber auch Schwächen anzunehmen und zu fördern.

Das Bundesministerium und die Bundesregierung setzen jetzt einen ersten Schritt mit einer wichtigen Sensibilisierungsmaßnahme durch die Veränderung des Namens. Die nächsten Schritte folgen aber schon durch die inklusiven Modellregionen. Als zusätzlichen Fortschritt sehe ich aber auch die neue Regelung, dass Schülerinnen und Schüler, die Klassen integrativ besuchen, mit einem Jahres- und Abschlusszeugnis der achten Schulstufe die Schule verlassen können.

Zum Zweiten werden Schulen für Fremdenverkehrsberufe nicht nur in Schulen für Tourismus umbenannt, sondern ihnen wird damit auch Gestaltungsfreiraum im Hinblick auf die Praktika und bei der Ferien- und Schuljahresordnung zugestanden.

Zum Dritten: Mit der Umsetzung der 2013 beschlossenen PädagogInnenbildung Neu wurde die geplante Zusammenarbeit zwischen Pädagogischen Hochschulen und Universitäten bereits im Primarbereich begonnen. Ab dem Wintersemester 2016/2017 werden die gemeinsam eingerichteten Studien für die Sekundarstufe aktiv. Um diese Zusammenarbeit möglichst reibungslos zu gestalten, ist durch Kooperationsverein­barungen klarzustellen, welche Einrichtung welche Inhalte anbietet, welche Res­sourcen von wem zur Verfügung gestellt werden, wie die Aufnahmevoraussetzungen gestaltet werden, und weiters sind Curricula zu erlassen, die gleichlautend sind.

Auch Wissenschaft und Schulpraxis werden durch die neue Ausbildung aller Päda­gogInnen einen regen Austausch benötigen. Wo sind die Vorzüge der Universitäten


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