BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 214

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auch und sagen, sie dürfen mitbestimmen und mitreden. Wenn sie aber das Falsche sagen, dann ist es offensichtlich für Kollegin Kurz nichts, und wenn sie das Richtige sagen, dann dürfen sie mitreden. Also hier wird schon auch mit zweierlei Maß gemes­sen.

Der Grund, warum wir diesen Gesetzentwurf ablehnen, ist, dass Sie eben jetzt bei der Berufsreifeprüfung, Abendgymnasium et cetera im Großen und Ganzen dieselben Kriterien anwenden wollen wie bei der Zentralmatura und wir das schon seinerzeit abgelehnt haben, auch weil wir bei der Umsetzung der Zentralmatura – und das lassen wir uns nicht nehmen, dass wir das so sehen – schon eine Nivellierung nach unten feststellen, übrigens schon seit Jahrzehnten, nicht zum ersten Mal.

Das ist aber etwas, was wir nicht wollen. Wir finden es nicht gut, wenn wir ein Schul­system quasi – unter Anführungszeichen – „reformieren“, wo das Niveau immer weiter nach unten sinkt. Das ist nicht in unserem Sinne. Man muss einfach zur Kenntnis nehmen, dass nicht alle gleich bildungsfähig, auch nicht alle gleich bildungswillig sind. Ja zur Durchlässigkeit, ja, wenn einem der Knopf später aufgeht, soll er die Chance haben, noch zu einem Hochschulabschluss zu kommen, was aber im derzeitigen Schulsystem durchaus möglich ist.

Ich erinnere nur daran, dass mehr als die Hälfte der Maturanten aus den ländlichen Gebieten der Hauptschulen kommt, also ist die Durchlässigkeit ja durchaus gegeben, das ist auch in Ordnung und wünschenswert, aber bei der Zentralmatura haben sich unsere Bedenken nicht zerstreut. Da diese im Großen und Ganzen jetzt auf Kollegs, Berufsreifeprüfung et cetera umgelegt werden soll, können wir diesem Vorschlag leider nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

20.51


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Nächster Redner: Herr Bundesrat Pfister. – Bitte.

 


20.51.39

Bundesrat Rene Pfister (SPÖ, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Liebe Frau Bundesministerin! Da wir gerade von der Matura reden, liebe Frau Kollegin Mühlwerth: Die Zentralmatura ist trotz aller Unkenrufe und der vielen Dinge, die Sie da im Vorfeld prophezeit haben, hervorragend verlaufen, und ich gratuliere allen Maturantinnen und Maturanten und deren Eltern und LehrerInnen zu diesem tollen Erfolg. Einen herz­lichen Dank auch an die Frau Ministerin und ihr Team für die hervorragende Durch­führung, und dass es nicht so, wie es die Freiheitlichen prophezeit haben, daneben­gegangen ist, sondern hervorragend funktioniert hat. (Beifall bei der SPÖ.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es wirklich gut, dass heute hier – hoffentlich einstimmig und auch mit einem Weitblick – dieses Gesetz beschlossen wird, das quasi Externistinnen und Externisten und Schulen für Berufstätige und Berufsreifeprüfung miteinschließt und auch diesen Personengruppen ab dem Jahr 2017 ermöglichen wird, bei der Matura gleichermaßen grundlegende Kenntnisse unter Beweis zu stellen, aber auch die Studierfähigkeit für alle Maturantinnen und Maturanten – egal, aus welchen Zubringern heraus sie kommen oder die Matura, die Reifeprüfung gemacht haben – sicherstellen wird. Das bringt größere Objektivität und eine qualitative Verbesserung für unsere Kolleginnen und Kollegen, die berufstätig sind.

Ich begrüße es sehr und ich finde es wichtig und richtig, aber vor allem auch not­wendig, hinsichtlich der Zentralmatura, dass das Schulunterrichtsgesetz für Berufs­tätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge sowie das Berufsreifeprüfungsgesetz geän­dert werden. Wie gesagt, 2017 tritt es in Kraft, und ab diesem Zeitpunkt kann man nun auch die standardisierte Reifeprüfung an allen Schulen für Berufstätige ablegen.

 


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