BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 215

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Durch gewisse Änderungen kommt es zukünftig auch zu vergleichbaren Regelungen für alle Arten der Reifeprüfung, national wie auch international.

Einheitliche Grundkompetenzen für alle, gleiche Bedingungen für alle Schülerinnen und Schüler, natürlich unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Schwerpunkte – woher die Kolleginnen und Kollegen auch kommen.

Kompetenzorientierung, Objektivität durch standardisierte Aufgaben, einheitliche Beur­teilungskriterien sowie Vergleichbarkeit und Transparenz der Leistungen. Diese gesetzliche Grundlage soll nun für acht Standorte in Österreich gelten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, im vorliegenden Entwurf gilt es natürlich, diese stan­dardisierte teilzentrale Reifeprüfung, die Zentralmatura, auch für Schulen für Berufs­tätige, Vorbereitungslehrgänge und Kollegs einzuführen.

Dabei werden natürlich auch die speziellen Besonderheiten dieser Schulen berück­sichtigt. Es handelt sich hier um eine Zielgruppe, die natürlich älter ist, um Menschen, die sich neben dem Beruf, oft noch neben der Familie, weiterbilden, um eine höhere oder eine bessere Qualifikation zu erwerben, um auch auf dem Arbeitsmarkt bessere Chancen zu haben. Daher finde ich, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass das eine sehr, sehr gute Lösung für die Kolleginnen und Kollegen ist, ein pragmatischer Zugang mit allen Verbesserungen, die die Kolleginnen und Kollegen, die auch berufstätig sind, ab 2017 haben können.

Ich finde es nur sehr schade, dass die Kolleginnen und Kollegen von der Freiheitlichen Partei diesem hervorragenden Gesetz nicht zustimmen, obwohl sie immer sagen, dass sie für den „kleinen Mann“, für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer da sind, diesen aber somit keine Chance gönnen, sich besser zu qualifizieren. (Zwischenruf des Bundesrates Krusche.)

Liebe Frau Bundesministerin, ich wünsche Ihnen alles Gute, natürlich auch, dass Sie diesen Elan, mit dem Sie im Frühjahr schon tätig waren, damit unser Bildungssystem weiter qualitativ verbessert wird, auch im Herbst weiterhin an den Tag legen und diese Kraft an Ihr gesamtes Team und an das Ministerium weitergeben. – Herzlichen Dank für diese tollen Vorschläge und für diese tollen Gesetze, die Sie da auf den Weg bringen! (Beifall bei der SPÖ.)

20.55


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­des­rat Längle. – Bitte.

 


20.55.35

Bundesrat Christoph Längle (FPÖ, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte an die Vorred­nerin Frau Mühlwerth anschließen und auch ihre Argumente inhaltlich unter­stützen. Ich denke, dass doch auch viele Neuerungen beziehungsweise Änderungen in den Gesetzen durchaus positiv zu sehen sind. Ich möchte anmerken, dass diese Sonderregelungen, Sonderbestimmungen betreffend die Theresianische Militäraka­demie herausgefallen sind. Dies ist durchaus auch zu begrüßen, und ich sehe jetzt auch kein allzu großes Problem, wenn man die Anzahl der Wiederholungsprüfungen von zwei auf drei erhöht, denn ich denke, dass das sicherlich sinnvoll ist, wenn man Jahre in eine Ausbildung investiert und auch Jahre mit dem Lernen verbringt, dass schlussendlich ein positiver Abschluss doch mehr zählt.

Ich selbst habe auch die Berufsreifeprüfung gemacht und möchte hier auch ganz klar festhalten, dass das schon auch eine tolle Säule in unserem Bildungssystem ist, denn viele, wie auch ich selbst, haben nach der allgemeinen Schulbildung – ich habe dann noch die Handelsschule gemacht – dann doch gleich zu arbeiten begonnen, und da


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