BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 216

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muss ich schon sagen, dass es eine tolle Möglichkeit ist, dass man sich dann auch noch auf diesem Bildungsweg der Matura beziehungsweise der Berufsreifeprüfung annähern kann.

Abschließend möchte ich hier noch etwas Allgemeines sagen. Ich denke, dass Bildung für uns alle wichtig ist, und zwar geht es mir um unsere Kinder. Wir wissen laut Statistik, dass es leider so ist, dass viele Kinder und Jugendliche nach Abschluss der Pflichtschule nicht sinnerfassend lesen können – die Zahlen bewegen sich im Bereich von 25 Prozent. Ich denke, dass es unser aller Bestreben sein sollte, dass es dort zu einer Verbesserung der Statistik kommt und wenigstens ermöglicht wird, dass die Kinder beziehungsweise Jugendlichen die Schule verlassen und sinnerfassend lesen können. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie des Bundesrates Dönmez.)

20.57


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bun­desrätin Stöckl. – Bitte.

 


20.58.02

Bundesrätin Angela Stöckl (ÖVP, Niederösterreich): Hohes Präsidium! Frau Bun­desminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Heute beschließen wir die Ände­rung des Schulunterrichtsgesetzes hinsichtlich der Zentralmatura, die ja ab 2017 auch für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge geändert wird, und weiters die Änderung des Berufsreifeprüfungsgesetzes.

Ich persönlich bin der Zentralmatura anfangs sehr skeptisch gegenübergestanden, aber meine Tochter hat heuer in der HTL maturiert und ihre Abteilung hat sich in Mathe­matik für die Zentralmatura entschieden, und ich muss sagen: Gut ist es gegangen, nichts ist passiert! Ich denke mir, mit der Zentralmatura hat man letztendlich einen Vergleich unter den einzelnen Schulen, und die Schülerinnen und Schüler erwerben mit den standardisierten Aufgaben gleiche Grundkompetenzen. So können sie durch einheitliche Beurteilungskriterien miteinander verglichen werden. Außerdem werden dadurch einheitliche Standards gegenüber den zukünftigen Arbeitgebern, Universitäten und so weiter gewährleistet.

Die Schulen für Berufstätige haben jedoch bereits einen wesentlichen Vorteil, und zwar durch die Modularisierung. Ich denke, es wird den Berufstätigen so die Möglichkeit gegeben, neben Familie und Beruf auch noch die Matura nachzumachen.

Ja, die berufsbegleitenden Maturalehrgänge werden immer mehr angenommen und auch attraktiver. Und das lebenslange Lernen ist nicht nur ein Schlagwort, sondern Realität geworden. Durch die Gesetzesnovelle erfolgt nun eine Gleichstellung der Berufstätigen mit den Schülerinnen und Schülern. Sie tritt, wie gesagt, 2017 in Kraft, und ich hoffe, die Externistenmatura, Frau Bundesminister, wird ebenfalls bald ange­passt werden.

Meine Fraktion begrüßt diese Schulunterrichtsgesetz-Novelle, und ich muss sagen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wir stehen mit unserem Bildungssystem nicht schlecht da. Vieles haben wir in den letzten Monaten umgesetzt. Ich denke an den „Schulstart NEU“, an das verpflichtende Kindergartenjahr, den Ausbau der ganztägigen Schulformen, die tägliche Bewegungseinheit und, und, und. Trotz alledem wartet noch viel Arbeit auf uns, um für unsere Kinder die optimalen Voraussetzungen für eine gute Ausbildung zu schaffen.

In diesem Sinne: Packen wir es gemeinsam an für unsere Kinder, für unsere Schüle­rinnen und Schüler, für die Bildungsreform! – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Dönmez.)

21.00

 


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