BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 236

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

22.05.5835. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2015 betreffend Assoziierungsabkom­men zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemein­schaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits (579 d.B. und 756 d.B. sowie 9431/BR d.B.)

36. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2015 betreffend Assoziierungsab­kom­men zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemein­schaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau anderer­seits (580 d.B. und 757 d.B. sowie 9432/BR d.B.)

37. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2015 betreffend Assoziierungsabkom­men zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemein­schaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits (581 d.B. und 758 d.B. sowie 9433/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungs­punk­ten 35 bis 37, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu diesen Punkten ist Herr Bundesrat Schödinger. Ich bitte um die Berichterstattung.

 


22.06.42

Berichterstatter Gerhard Schödinger: Ich bringe die drei Berichte des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten zur Kenntnis.

Erstens: Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2015 betreffend Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2015 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters: Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2015 betreffend Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2015 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Drittens: Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2015 betreffend Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite