Die Stärkung der Bundestheater-Holding durch die Optimierung der Aufsichts-, Kontroll- und Steuerfunktionen soll zu mehr Transparenz und Sicherheit führen.
Auch die Verantwortlichkeiten werden klar geregelt. Die einzelnen Theater, also Staatsoper, Burgtheater und Volksoper, bleiben im Hinblick auf die künstlerische Verantwortung unabhängig. Zur finanziellen Absicherung wird die jährliche Basisabgeltung erhöht, um den Bundestheatern eine mehrjährige Planungssicherheit zu ermöglichen. Damit werden Schließtage oder kurzfristige Kürzungen bei Kunst- und Kulturvermittlung verhindert.
Es handelt sich somit bei dem vorliegenden Gesetz um eine sinnvolle Neuregelung im Interesse der Aufrechterhaltung dieser staatlichen Traditionseinrichtungen unter Beibehaltung ihres nationalen und internationalen Ansehens. Meine Fraktion wird dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
23.01
Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schreuder. Ich erteile es ihm.
23.01
Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Herr Präsident! Herr Minister! Jetzt bin ich doch ein bisschen überrascht gewesen über die Rede der Kollegin Grimling vor mir, weil im Zuge des Bundestheater-Desasters, das wir erlebt haben, die Worte „angeblich“, „schien“ und „hätte“ dominiert haben, als ob das irgendeine theoretische Idee von, ich weiß nicht, Journalisten, Medien, Opposition oder wem auch immer wäre, als ob das nie stattgefunden hätte und nur ein Schein gewesen wäre. Ich glaube, dieses Desaster hat schon ordentlich zu Rücktritten geführt. Es stimmt schon, was Kollegin Mühlwerth gesagt hat, nämlich dass noch nicht alles aufgearbeitet ist – aber stattgefunden hat dieses Desaster! Ich glaube, darauf können wir uns einigen.
Wir können diesem Gesetz nicht zustimmen. Ich möchte das begründen, weil es doch einige Punkte sind, versuche aber, es kurz zu machen. Ich weiß, es ist schon 23 Uhr.
Die Kompetenzerweiterungen ohne neue Kompetenzen, das ist einer der Gründe, warum wir das ablehnen. Im § 4 des Gesetzes wird eine Reihe neuer Kompetenzen der Holding festgeschrieben. Das Neue daran ist, dass jetzt im Gesetz verankert wird, was vorher schon üblich war. Zum Beispiel die Dreijahrespläne: Auch bisher hatte die Holding aufgrund der Vereinbarung mit dem Kulturressort schon Dreijahrespläne. Dies geschah allerdings mangelhaft, wie wir jetzt wissen, mit ausgewiesenen Verlusten in Millionenhöhe. Jetzt gibt es weder Mindestkriterien bei den festgeschriebenen Dreijahresplänen, noch ist klar, was geschieht, wenn die Vereinbarungen nicht eingehalten werden.
Prüfrechte: Die Holding konnte bereits bisher umfassende Prüfrechte durch die Interne Revision ausüben. Das war bisher schon der Fall. Richtlinien über das Zusammenwirken der Gesellschaften und die Vereinheitlichung von Prozessen zu erlassen war bisher ebenfalls schon möglich.
Jetzt zitiere ich nicht eine Oppositionspartei, sondern den Rechnungshof in seiner Stellungnahme dazu: „Mit der Neuregelung werden somit die bestehenden Rechte der Bundestheater-Holding (...) lediglich ausführlicher im Gesetz genannt.“ Damit ist „keine grundlegende Änderung der bisher geltenden Rechtslage verbunden“.
Eine Holding kann ihre Töchter im Wesentlichen über zwei Hebel steuern, nämlich über das Budget und über essenzielle Personalentscheidungen. Nun verteilt der Minister das Geld und bestimmt die wesentlichen Posten. So ist das jetzt in dieser Regelung festgelegt, es ist also ein großer Machtgewinn für den Minister. Ich gratuliere Ihnen, Sie sind sicher sehr begeistert über dieses Gesetz!
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