BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 252

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Die vom Bundeskanzleramt in Auftrag gegebene 60 000-€-Studie der ICG zur Optimie­rung der Bundestheater-Holding schlägt einen Umbau der Holding zur strategischen Management-Holding vor. Einer der wesentlichen Punkte dabei war, dass die Holding die Basisabgeltung verteilt.

Die Holding hat jetzt also einen Schutzschild namens Minister gegen parlamentarische Kontrolle. Die Holding wird anscheinend nur noch beibehalten, um die parlamen­ta­rische Kontrolle zu verhindern, denn die gängige Argumentation des Ministers gegen­über parlamentarischen Fragen zu den Bundestheatern ist: Es handelt sich um einen ausgegliederten Rechtsträger, deshalb bestünde kein Interpellationsrecht. – Das heißt, für uns Mandatare und Mandatarinnen bleiben Anfragen bezüglich der Bundestheater immer noch ein Wunsch ans Salzamt.

Interessant ist natürlich auch die Erhöhung der Basisabgeltung um sage und schreibe 14 Millionen €. Ich kenne sehr viele Kulturschaffende, die auch schon – ja, vielleicht im Buchhalterischen – Blödsinn gemacht haben. Wenn es also immer belohnt wird, wenn man finanziell total crasht, indem man dann eine Erhöhung von 14 Millionen € be­kommt, dann würden viele Kulturschaffende wahrscheinlich denken: He, das ist ja gar kein schlechter Weg! Ich mache einmal Millionenschulden und ein Riesendesaster, dann bekomme ich eine Erhöhung von 14 Millionen €!

Ich zitiere wieder nicht eine Oppositionspartei, sondern den Rechnungshof: Die „Gewährung“ der Erhöhung ist nicht „an die Erreichung bestimmter Kennzahlen, die Setzung von Rationalisierungsmaßnahmen oder die Erfüllung bestimmter Zielwerte geknüpft“. Daher kann „weder die Angemessenheit der Erhöhung der Basisabgeltung überprüft (...) noch ein wirtschaftlicher Mitteleinsatz sichergestellt werden“. – Das sage nicht ich, das sagt der Rechnungshof!

Das Bundesministerium für Finanzen sagt in seiner Stellungnahme – und wiederum: das sage nicht ich, das sagt auch nicht die Freiheitliche Partei, das sagt keine Oppositionspartei, sondern das Bundesministerium für Finanzen –:

Eine „größere Flexibilität des Mitteleinsatzes“ wäre „wünschenswert und etwa mit der Inanspruchnahme des neu geplanten Instrumentariums der ‚Zusatzmittel‘ gemäß § 7 Abs. 2a Bundestheaterorganisationsgesetz zu erreichen“. „So könnte etwa der Gesamtbetrag der geplanten Basisabgeltungserhöhung unter sachlichen Gesichts­punkten auf die Absätze 2 (Basisabgeltung) und 2a (‚Zusatzmittel‘) des § 7 verteilt werden, ohne sich der Höhe nach zur Gänze und im Vorhinein im Bundestheater­orga­ni­sationsgesetz festzulegen.“

Sehr amüsant finde ich es tatsächlich, dass schlussendlich der Opernball jetzt als kulturpolitischer Auftrag festgehalten wird. Eine kleine Skurrilität am Rande, wo ich jetzt nicht dagegen und auch nicht großartig dafür bin, aber diese Anekdote möchte ich trotzdem erwähnt haben.

Alles in allem habe ich es, glaube ich, gut genug begründet, warum wir dieses Gesetz in dieser Form ablehnen wollen. Und wenn Sie nicht auf mich hören – ich weiß, wie das funktioniert –, dann hätte man zumindest auf den Rechnungshof und auf das Finanzministerium hören können. (Beifall bei den Grünen sowie der Bundesrätin Mühlwerth.)

23.07


Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Ebner. Ich erteile es ihm.

 


23.07.16

Bundesrat Ing. Bernhard Ebner, MSc (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich glaube, es ist Zeit für ein Zitat. (Bun-


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