BundesratStenographisches Protokoll845. Sitzung / Seite 30

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Berichterstatter zu diesen beiden Punkten ist Herr Bundesrat Saller. Bitte um die Berichte.

 


13.21.48

Berichterstatter Josef Saller: Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Herr Staatssekretär! Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 23. September 2015 betreffend ein Bundesverfas­sungsgesetz über die Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach der heutigen Beratung mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich komme zum zweiten Bericht: Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 23. September 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fremdenpolizeigesetz 2005 geändert wird.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach der heutigen Beratung mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Gottfried Kneifel: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte.

 


13.23.32

Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Haus und die, die vielleicht heute am Computer zuschauen! Vorab noch ein Bemerkung, Herr Kollege Mayer: Der Nationalrat hat dazu keine Sondersitzung abgehalten, es ist in seiner regulären Sitzung beschlossen worden.

Ich habe dem Herrn Präsidenten bei seinen Worten zu 70 Jahren Länderkonferenz sehr aufmerksam gelauscht und auch seinen Worten, wie wichtig die Arbeit der Länder ist, wie sich die Länder ihrer Verantwortung im Dienst des Staates Österreich stellen, und wie wichtig die Bürger sind, die sich für den Staat einsetzen und mit dem Staat das Beste machen. Spätestens dann habe ich mich gefragt, warum da heute ein Gesetz beschlossen werden muss, das genau über diese tollen Länder und Gemein­den, deren Arbeit so gelobt wird, einfach drüberfährt.

Ich sage Ihnen, warum: Eine völlig überforderte Regierung, bestehend aus Rot und Schwarz, hat in ihrer Hilflosigkeit ein Verfassungsgesetz beschlossen, das ein Durch­griffsrecht auf die Gemeinden vorsieht, das wir ja ablehnen, da es noch dazu geschieht, ohne die Bürger in irgendeiner Form zu befragen, die Bürger, die so wichtig für Sie sind. Aber sie sind nur dann wichtig, wenn Sie das erachten, aber nicht, wenn die Bürger, die direkt Betroffene sind, gefragt werden könnten und unserer Meinung nach auch sollten. (Bundesrat Mayer: Jetzt warte ich einmal auf deine Vorschläge!)

 


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