wirklich optimal funktioniert. Das sind Vorzeigeprojekte, die es in vieler Art in Österreich gibt. Wir müssen diese aber auch zeigen, um andere Länder und Gemeinden ein wenig zu inspirieren und auch medial zu zeigen, dass auf diesem Gebiet sehr viel geschieht.
Das wird also 2016 stattfinden, die Auftaktveranstaltung wird das Ganze im Forum Jugendstrategie am 5. November einleiten, und mit Anfang nächsten Jahres erhalten auch Sie eine Einladung zur Teilnahme an dieser Initiative, um dann eventuell auch Projekte in Ihren Heimatgemeinden zu besuchen. Jeder, der sich hier beteiligen will oder ein Projekt zum Vorzeigen hat, sei aufgerufen, dieses bitte auch zu melden und zu präsentieren. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)
10.39
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Ich danke Ihnen recht herzlich.
Die Aktuelle Stunde ist somit beendet.
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortung 2862/AB-BR (siehe S. 9) und
jenes Verhandlungsgegenstandes, der gemäß Artikel 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt, sowie
eines Schreibens des Bundeskanzlers gemäß Artikel 23c Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz betreffend die Nominierung von Landtagspräsidenten Christian Illedits zum Mitglied und Landeshauptmann Hans Niessl zum stellvertretenden Mitglied des Ausschusses der Regionen beziehungsweise
eines Schreibens des Bundesministers für Finanzen gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG betreffend Aufnahme von Verhandlungen für ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Kosovo zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und
eines Schreibens des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport Mag. Gerald Klug am 28. und 29. Oktober 2015 im Kosovo bei gleichzeitiger Beauftragung der Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek mit dessen Vertretung sowie
eines weiteren Schreibens des Ministerratsdienstes und des Bundeskanzleramtes betreffend die Vertretung der Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser durch die Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek
verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Die schriftlichen Mitteilungen haben folgenden Wortlaut:
Beschluss des Nationalrates, der gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt:
Beschluss des Nationalrates vom 15. Oktober 2015 betreffend ein Bundesgesetz betreffend Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von unbeweglichem Bundesvermögen sowie Anhebungsverzicht (782 und 827/NR der Beilagen)
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