BundesratStenographisches Protokoll846. Sitzung / Seite 52

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Neu ist, wie gesagt, ab dem Jahre 2016 ein verpflichtendes Beratungsgespräch für Eltern, deren Vierjährige den Kindergarten noch nicht besuchen, Herr Kollege. Also wenn die Tochter mit drei Jahren in den Kindergarten geht, dann fällt das Beratungs­gespräch sowieso weg. Damit soll eben der Anteil der Vierjährigen von bisher 94,2 Prozent auf annähernd 100 Prozent bis 2018 steigen. Die Eltern sollen von den Vorteilen eines zweiten Kindergartenjahres überzeugt werden. Wir wollen die Eltern nicht verpflichten, sondern bedarfsorientiert vorgehen. Wir sind auch immer wieder im Gespräch mit den Ländern, die dafür zu sorgen haben, dass diese Beratungs­gespräche von Fachleuten geführt werden. Und an dem Leitfaden wird auch bereits gearbeitet.

Das ist für mich eben ein Zeichen für die gute Partnerschaft vor Ort und für die gute Zusammenarbeit zwischen den Kinderbetreuungseinrichtungen und den Familien. Es geht einfach nur miteinander. Ein Parameter dafür ist in Niederösterreich zum Beispiel das bereits umgesetzte Kindergartenportfolio, das viel über die Entwicklung eines Kin­des aussagt. Bei uns in Niederösterreich hat bereits flächendeckend jedes Kind mit zweieinhalb Jahren einen Kindergartenplatz.

Ich möchte mich abschließend noch, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, bei unserer Frau Bundesminister recht herzlich für diese 15a-Vereinbarung bedanken. Österreich ist und bleibt Familienland. Meine Fraktion stimmt heute sehr gerne zu. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

10.58


Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Posch-Gruska. Ich erteile es ihr.

 


10.58.30

Bundesrätin Inge Posch-Gruska (SPÖ, Burgenland): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Artikel-15a-Vereinbarung mit den Ländern – wir als Länderkammer können nachvollziehen, dass die Verhandlungen über Artikel-15a-Vereinbarungen keine leichten Verhandlungen sind. Aber das letzte Kindergartenjahr weiterhin gratis für alle Kinder, für die Familien in Österreich zu haben, ist eine sehr wichtige Sache, und das wird es weiterhin geben. Die fünfjährigen Kinder können daher bei uns weiterhin gratis den Kindergarten besuchen. Sie bekommen einen kostenlosen Kindergarten­platz.

Vierjährige Kinder allerdings bekommen ihren Kindergartenplatz nicht gratis, zumindest in manchen Bundesländern nicht; es war und ist allerdings unser Wunsch, das zu ändern. In meinem Bundesland ist der Kindergartenbesuch entweder gratis, oder es gibt zumindest eine soziale Staffelung oder eine Beitragsermäßigung.

70 Millionen € pro Jahr in einer Zeit, in der es Budgetknappheit gibt – natürlich ist niemand damit zufrieden, natürlich hätte jeder gerne mehr, ich gehe davon aus, auch Sie, sehr geehrte Frau Ministerin, aber wir haben zumindest dieses Geld, und ich bin fest davon überzeugt, dass dieses Geld sehr sinnvoll für dieses Gratiskindergartenjahr eingesetzt wird.

Dass es bei den Vierjährigen keine Kindergartenbesuchspflicht gibt, zumindest 2016/2017 nicht, ist ein Wermutstropfen, und zwar deswegen – ich habe es in meiner vorigen Rede schon ausgeführt –, weil es gut, notwendig und wichtig ist, dass die Kinder diese sozialen Erfahrungen machen, dass die Kinder im Kindergarten Freunde finden, soziales Engagement lernen und ein Miteinander erleben. All das ist möglich.

Bundesrat Meißl hat vorhin angesprochen, welche Strafen es geben kann, wenn die Eltern ihrer Pflicht, das Kind in den Kindergarten zu schicken, nicht nachkommen. Im Vorjahr hat es 690 Verfehlungen gegeben, da sind die Kinder nicht in den Kindergarten


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