BundesratStenographisches Protokoll846. Sitzung / Seite 63

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Gottfried Kneifel hat auf den Österreich-Konvent hingewiesen, auf die Aufgabenreform- und Deregulierungskommission, wo es viele Vorschläge gibt. Wenn wir diese Vor­schläge Zug um Zug aufgreifen und verwirklichen, dann kommen wir dem Ziel näher, dass Bund und Länder im kooperativen Miteinander wirken können.

Vor wenigen Jahren hat der Bundesrat den ersten Teil dieses Pakets initiiert, nunmehr ist es in umfangreichen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern gelungen – Gott­fried Kneifel hat darauf hingewiesen –, den zweiten Teil zu finalisieren. Damit agieren Bund und Länder auf der gleichen Augenhöhe und ohne gegenseitiges Misstrauen.

Lassen Sie mich ganz kurz auf die Beratungen in der Ausschusssitzung am Dienstag eingehen. Die geschätzte Kollegin Monika Mühlwerth hat dabei ihre Bedenken formuliert – sie hat diese auch heute wieder geäußert – und Folgendes gesagt: Bei mir haben sofort die Alarmglocken geläutet, oder zu läuten begonnen, als ich gesehen habe, dass der Bund bei gewissen Angelegenheiten der Länder und die Länder bei gewissen Angelegenheiten des Bundes nicht mehr mitreden können.

Aber genau so soll es auch sein – genau so soll es auch sein! –, und, liebe Monika, die Zeiten des gegenseitigen Misstrauens zwischen Bund und Ländern sind vorbei. (Bundesrätin Mühlwerth: So hätte ich das auch gar nicht gesehen, als Ausdruck des Misstrauens!) – So war das eben konstruiert, und daher beseitigen wir das jetzt auch richtigerweise, denn es geht darum, auf Augenhöhe zu verhandeln.

Die Regierungsfraktionen bekennen sich dazu, das Misstrauen zu überwinden, und dazu, dass Bund und Länder gemeinsam, aber auch jeder für sich dafür Sorge zu tragen haben, dass die Interessen der Österreicherinnen und Österreicher bestmöglich wahrgenommen werden. Dazu gehört auch, dass verschiedene Formen von Koope­rationen gewählt werden sollen, von der Gemeinde beginnend, um gemeinsame Auf­gaben besser und billiger erfüllen zu können. Die Nähe zur Bürgerin und zum Bürger soll der Grundpfeiler dieser modernen Politik sein.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle einen Bogen spannen: Bürgernahes politisches Handeln bedeutet auch transparentes politisches Handeln. Warum erwähne ich diesen Umstand an dieser Stelle? – Im Vorfeld der Beratungen dieser Gesetzesinitiative ist es zu weiteren Beratungen zum Thema Informationsfreiheit gekommen. Ich bin meinem Kollegen Marco Schreuder auch sehr dankbar dafür, dass er diese Frage im Ausschuss entsprechend angesprochen hat, sodass genau dieses Gesetz dazu beiträgt, den Anstoß dazu zu geben, dass diese Informationsfreiheit umgesetzt wird.

Der Informationsfreiheit soll nicht nur der Bund, sondern auch die Länder, Gemeinden und – der Vollständigkeit halber erwähnt – auch die öffentlichen Unternehmungen unterliegen. Die alte österreichische Antwort wäre gewesen, dafür ein Bundesgesetz und neun Landesgesetze zu entwickeln – Gottfried Kneifel hat darauf hingewiesen –, eben das Gegenteil von Bürgernähe und Bürgerfreundlichkeit.

Wir sind bei den Verhandlungen mit den Ländern zu einem Konsens gekommen, nämlich dahin gehend, dass es nur ein einziges Gesetz geben soll, welches für alle Informationen, gleichgültig ob bei einer Gemeinde oder im Bundeskanzleramt, bei den ÖBB oder beim Land Vorarlberg, gelten soll. Das ist der moderne Weg, wie die österreichische Politik gestaltet werden soll.

Ab Inkrafttreten der Informationsfreiheit ist die antiquierte Amtsverschwiegenheit über­wunden, alle öffentlichen Einrichtungen müssen die für die Bürgerinnen und Bürger interessanten Informationen veröffentlichen. Sollte diese Veröffentlichung einer Bürge­rin oder einem Bürger nicht genügen, kann er oder sie in Zukunft an diese öffentlichen Einrichtungen herantreten und ein Informationsbegehren stellen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite