BundesratStenographisches Protokoll846. Sitzung / Seite 88

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Was wir brauchen, sind also moderne Rahmenbedingungen und damit auch eine klare Verbesserung der Qualität. Der Entwicklungsplan wird durch dieses Gesetz genauer definiert. Planungssicherheit hat natürlich eine besondere Bedeutung und ist entschei­dend. Wichtig ist: keine Ideologie, sondern Autonomie für die Universitäten.

Es geht ja um die drei Bereiche: Zugangsregelung, Öffnung der Karrieremöglichkeiten für junge Menschen und – nicht zuletzt – auch die Änderung des Organisations­systems. Das Gesetz gibt den Universitäten die organisatorischen Voraussetzungen für ein Modell für Universitätslehrerinnen und Universitätslehrer, womit durchgängige Karriereperspektiven für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler geschaffen werden sollen. So wird also die Möglichkeit eröffnet, Dozentinnen und Dozenten, Assistenz- und assoziierte Professorinnen und Professoren künftig im Rahmen eines vereinfachten Berufungsverfahrens nach internationalen Standards in die Profes­sorenkurie überzuleiten.

Diese erhöhte Durchlässigkeit trägt zur Attraktivierung des heimischen Wissenschafts- und Forschungsstandorts sowie zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Universitäten bei. Wichtig ist, die Möglichkeit im eigenen Haus einmal zu eröffnen. Natürlich ist Leistung vorrangig, dafür beneiden uns auch andere Länder. Ebenso wichtig ist es natürlich auch, Professorinnen und Professoren nicht nur aus dem eigenen Land zu bekommen, sondern aus der ganzen Welt. Die Besten müssen sich gegenüber anderen durchsetzen, und das natürlich nach internationalen Ausschreibun­gen. Unterschiedliche Begabungen sind natürlich, diese Unterschiedlichkeit ist beson­ders zu fördern.

Ich bin also der Überzeugung, dass damit ein sinnvolles und gutes Gesamtpaket vorliegt, das unsere Universitäten wieder einen Schritt nach vorne bringt. Herzlichen Dank allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern! (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

13.22


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundes­rat Stögmüller. – Bitte.

 


13.22.15

Bundesrat David Stögmüller (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Dies ist heute meine erste Rede hier im Bundesrat, und es freut mich ganz besonders, heute hier zu stehen. Ein herzliches Danke für den netten Empfang vorhin!

Es geht heute um das Universitätsgesetz. Dieses Thema habe ich mir gleich für meine erste Rede ausgesucht, weil ich selbst an einer Fachhochschule in Oberösterreich Student bin, insofern betrifft es mich auch persönlich ein bisschen. Ich bin der Mei­nung, dass diese Novelle schon in die richtige Richtung geht, doch gleichzeitig ist sie auch deswegen notwendig, weil die Bundesregierung weiterhin nicht bereit ist, den Universitäten und Fachhochschulen ausreichende Mittel zur Verfügung zu stellen, damit auch wirklich alle Studierenden studieren können, die das gerne wollen. Der Hochschulsektor braucht nämlich eines: einen breiten Sektor an Studierenden, viele Studierende aus verschiedenen Bevölkerungsschichten – und das bedingt, dass viele Leute aus allen Bevölkerungsschichten auch wirklich studieren können.

Ganz deutlich zu sehen ist das bei Studien wie zum Beispiel der Humanmedizin. Im Medizinstudium gibt es viele Studierende aus höheren Schichten, das ist seit der Einführung der Zugangsbeschränkungen massiv angestiegen. Wir haben auch das Problem, dass immer mehr Leute aus der Stadt Medizin studieren und weniger aus dem ländlichen Raum. Man sieht gerade bei uns – ich komme aus dem Innviertel –


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