net wird. Das würde ich mir wünschen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie der Bundesrätin Kurz.)
13.27
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Grimling. – Bitte.
Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Unter den österreichischen Bildungseinrichtungen sind die Universitäten immer noch diejenigen mit dem größten Prestige und der längsten Entwicklungsgeschichte. Ein Wesenszug einer Universität ist die große Vielfalt an Studieneinrichtungen und Fächern.
Eine andere Besonderheit der Universität ist es, dass sie auf zwei Säulen aufgebaut ist: Forschung und Lehre. Universitäten beschränken sich nicht darauf, nur Wissen zu vermitteln, sondern schaffen durch Forschung auch neues Wissen. Ein derart umfangreiches Programm an Bildungsvorhaben ergibt immer wieder gesetzgeberischen Handlungsbedarf hinsichtlich Errichtung, Organisation und Zielsetzung, um den gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Anforderungen durch Anpassungen Rechnung zu tragen.
Die letzte umfassende Regelung aus dem Jahr 2002 in der derzeit geltenden, mehrfach geänderten Fassung enthielt Maßnahmen wie: die Angleichung an den dreigliedrigen Studienaufbau des Bologna-Prozesses in mehreren Fachrichtungen; besondere Aufnahmeverfahren – sprich: Zugangsbeschränkungen – bis zum Jahr 2016; die personalrechtliche Ausgliederung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des wissenschaftlichen und allgemeinen Personals – alle Bediensteten, deren Dienstverhältnisse mit 2004 begonnen haben, unterlagen dem Angestelltengesetz, bis am 1. Oktober 2009 ein Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der Universitäten in Kraft trat, was mich als Gewerkschafterin und Personalvertreterin im Bildungsbereich besonders schmerzte.
Das nun im Nationalrat mehrheitlich verabschiedete Universitätsgesetz 2015 behält diese Regelungen im Wesentlichen bei. Darüber hinaus werden die Zugangsregeln bei einzelnen Studien bis 2021 verlängert und die Studieneingangs- und Orientierungsphasen vereinheitlicht.
Als positive Maßnahme ist aber die übersichtliche Neufassung des Regelungsbereichs mit auszugsweise folgenden Neuerungen anzusehen: verbesserte Karrieremöglichkeiten für Universitätsdozentinnen und ‑dozenten sowie – wie bereits von meinen Vorrednern ausgeführt – assoziierte Professorinnen und Professoren; Erweiterung der Nachweise für die allgemeine Universitätsreife bei der Zulassung zum Studium; Schaffung von Erleichterungen für Studierende durch Änderung von studienrechtlichen Bestimmungen; Anpassung von organisationsrechtlichen Regelungen, zum Beispiel Befangenheitsregelungen für die Mitgliedschaft im Universitätsrat oder Regelungen betreffend die Wiederbestellung von Rektorinnen oder Rektoren.
Durch die Änderung des Forschungsorganisationsgesetzes werden auch das Österreichische Ärchäologische Institut in die Österreichische Akademie der Wissenschaften und das Institut für Österreichische Geschichtsforschung in die Universität eingegliedert. Beide Gesetze sollen 2021 evaluiert werden.
Meine Fraktion wird den vorliegenden Novellierungen ihre Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)
13.32
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