BundesratStenographisches Protokoll846. Sitzung / Seite 103

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schaffen. Aber ansonsten wird dadurch nichts und null geändert, außer dass man viel­leicht die Ableitung treffen kann, dass, wenn der EWR jetzt insgesamt stärker ist, auch Österreich von dieser Gesamtstärke indirekt profitieren könnte.

Daher bitte ich Sie auch, alle Ableitungen betreffend Kraftwerke oder anderes bei anderer Gelegenheit abzuhandeln. Das hat mit diesem reinen Formalakt an sich nichts zu tun.

Dennoch hoffe ich, dass Sie diesem Formalakt jetzt auch Ihre Zustimmung geben. Im Großen und Ganzen ist keine inhaltliche Diskussion, sondern eine reine formale Anerkennung notwendig. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.16


Präsident Gottfried Kneifel: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

14.17.258. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 14. Oktober 2015 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und Australien im Bereich der sozialen Sicherheit (779 d.B. und 833 d.B. sowie 9463/BR d.B.)

 


Präsident Gottfried Kneifel: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Pfister. Ich bitte um den Bericht.

 


14.17.40

Berichterstatter Rene Pfister: Herr Präsident! Ich bringe den Bericht des Ausschus­ses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Oktober 2015 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und Australien im Bereich der sozialen Sicherheit.

Das dem gegenständlichen Beschluss zugrunde liegende Abkommen baut auf dem alten Abkommen auf und enthält mit Ausnahme der neuen Pensionsberechnung keine grundsätzlichen Änderungen im Vergleich zur derzeit geltenden Rechtslage.

Ich komme zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 27. Oktober den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

14.18

 


Präsident Gottfried Kneifel: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Meißl. – Bitte. (Bundesrat Meißl: Nein!) – Herr Bundesrat Meißl verzichtet.

Als nächster Redner ist Herr Bundesrat Pfister zu Wort gemeldet. (Bundesrat Pfister: Hat er zurückgezogen?!) – Ja, du hättest gleich da bleiben können! (Bundesrat Pfister: Gut, dann ziehen wir auch zurück! Das war ein Contra …!) – Gut. (Bundesrat Schreuder – in Richtung FPÖ –: Sind Sie jetzt dafür?)

Nächster Redner ist dann Herr Bundesrat Mayer. – Bitte. (Zwischenrufe bei FPÖ und SPÖ. – Ruf: Der braucht ja auch nicht zu reden! – Heiterkeit bei ÖVP und SPÖ. – Bundesrat Schreuder: Die schämen sich so sehr bei der FPÖ, dass ...!)

 


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