BundesratStenographisches Protokoll846. Sitzung / Seite 140

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nen Österreichs und Deutschlands mehrmals täglich ab. Die deutsche Bundeskanzlerin hat mehrmals betont, dass die Grenze zwischen Deutschland und Österreich nicht dichtgemacht wird.

Zur Frage 12:

Es liegt nicht im Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramtes, Interpretationen von Aussagen des Herrn Bundespräsidenten zu kommentieren. Grundsätzlich darf ich Ihnen aber mitteilen, dass der Bundeskanzler auch mit dem Bundespräsidenten bes-tens abgestimmt und einer Meinung ist, sowohl was das Vorgehen im Inland betrifft, als auch bei Lösungen auf europäischer und internationaler Ebene.

Zu den Fragen 13 und 14:

Der Flüchtlingskoordinator nimmt an den Sitzungen der Task Force teil, ebenso wie Kanzler, Vizekanzler, Innenministerin, Verteidigungsminister, Kanzleramtsminister, Außenminister sowie Experten und Expertinnen aus Verfassungsdienst und BMI.

Gemeinsam konnte unter anderem erreicht werden, dass a) keine Asylsuchenden im Erstaufnahmezentrum in Traiskirchen mehr im Freien sind sowie b) dass ausreichend Transitquartiere entsprechend dem Bedarf geschaffen werden konnten.

In der Frage der Grundversorgungsplätze unter Anwendung des Durchgriffsrechts verweise ich auf die Zuständigkeit der Frau Bundesministerin für Inneres.

Zu den Fragen 15 und 16:

Erneut weise ich zurück, dass Handlungen der Republik Österreich rechtswidrig wären. Alle Handlungen der Sicherheitsbehörden finden ihre Deckung sowohl im Schengener Grenzkodex als auch im Sicherheitspolizeigesetz. Gemäß Schengener Grenzkodex kann ein Mitgliedstaat Drittstaatsangehörigen die Einreise in sein Hoheitsgebiet aus humanitären Gründen gestatten.

Was Flüchtlingstransporte betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass den Sicherheits­behörden die Aufrechterhaltung der Ordnung an öffentlichen Orten obliegt. Ohne ent­sprechendes Eingreifen der Sicherheitsbehörden, auch was den Transport von Flücht­lingen betrifft, wäre in vielen Fällen ein geordneter Ablauf nicht aufrechtzu­erhalten, etwa auf Bahnhöfen, Autobahnen oder im Zugsverkehr.

Insgesamt ist zu beachten – und das möchte ich auch noch einmal in aller Deutlichkeit wiederholen –, dass bei sämtlichen von den Behörden im Zusammenhang mit der Notsituation ergriffenen Maßnahmen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten ist, der bekanntlich zu den elementaren Prinzipien unseres Rechtsstaats ge­hört.

Diese rechtlichen Positionen sind wohlgemerkt durch Gutachten des Verfassungs­dienstes im Bundeskanzleramt sowie der Sektion Recht im Bundesministerium für Inneres erarbeitet und vom Ministerrat zur Kenntnis genommen worden. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Reiter.)

16.38


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 61 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Redezeit eines jeden Bundesrates mit insgesamt 20 Minuten beschränkt ist.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Krusche. – Bitte.

 


16.38.52

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Hohes Präsidium! Frau Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Nach Ihren Worten, Frau Staatssekretär, müsste man sich


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