Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher abgelehnt.
Weiters liegt ein Antrag der Bundesräte Mayer, Todt, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend Parlaments-Liveübertragung vor.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist daher angenommen. (E 247-BR/2015.)
Zuletzt liegt ein Antrag der Bundesräte Raml, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend Bildungsauftrag des ORF – Parlaments-Liveübertragung vor.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher abgelehnt. (Bundesrat Schreuder: Zur Geschäftsordnung!)
Bitte, Herr Bundesrat Schreuder.
18.45
Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien) (zur Geschäftsbehandlung): Ich bitte die Klubs der ÖVP und der SPÖ, das nächste Mal, wenn sie einen Antrag einbringen, uns diesen zur Verfügung zu stellen. Ich kannte ihn nicht.
18.45
Fortsetzung der Tagesordnung
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Ich nehme die Verhandlungen zur Tagesordnung wieder auf.
Beschluss des Nationalrates vom 15. Oktober 2015 betreffend Übereinkommen über die Asiatische Infrastruktur Investitionsbank (798 d.B. und 826 d.B. sowie 9466/BR d.B.)
13. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 15. Oktober 2015 betreffend Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg zur Änderung des am 18. Oktober 1962 in Luxemburg unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (699 d.B. und 828 d.B. sowie 9467/BR d.B.)
14. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 15. Oktober 2015 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Turkmenistans zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (773 d.B. und 829 d.B. sowie 9468/BR d.B.)
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