BundesratStenographisches Protokoll846. Sitzung / Seite 173

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Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Wir gelangen nun zu den Punkten 12 bis 14, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu allen drei Punkten ist Herr Bundesrat Heger. Ich bitte um die Be­richte.

 


18.46.01

Berichterstatter Peter Heger: Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe die Berichte des Finanzausschusses zu den Tagesordnungs­punk­ten 12, 13 und 14.

Zu TOP 12: Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Oktober 2015 betreffend Übereinkommen über die Asiatische Infrastruktur Investitionsbank.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 27. Oktober 2015 in Verhandlung genommen und stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zu TOP 13: Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Oktober 2015 betreffend Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg zur Änderung des am 18. Oktober 1962 in Luxem­burg unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.

Auch dieser Bericht liegt schriftlich vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 27. Oktober 2015 in Verhandlung genommen und stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Zu TOP 14: Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Oktober 2015 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Turkmenistans zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll.

Auch dieser Bericht liegt in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Nach Beratung der Vorlage stellt der Finanzausschuss mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Reiter. – Bitte.

 


18.49.36

Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Herr Minister! Frau Präsidentin! Werte Kollegen und Kolleginnen! Zuerst zur Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank.


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