BundesratStenographisches Protokoll846. Sitzung / Seite 191

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Man sollte jedenfalls den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einmal ein herzliches Dankeschön dafür sagen.

Wie gesagt, alle drei Jahre gibt es einen solchen Bericht. Geschrieben in der Vorbe­reitung habe ich viel, aber nur einiges werde ich herauspicken: Diese 96 Verfahren, die da abgewickelt worden sind, das habe ich nicht so gelesen, wie der Kollege von vorhin, dass das jetzt länger gedauert hätte.

Wir wissen ja, bei UVP-Verfahren ist das ja auch nicht immer hundertprozentig alles so, wie es die Behörde will. Das können wir als Bürgermeister am besten sagen. Dass die Verfahrenskosten beziehungsweise die Kosten, wenn etwas nachgebracht werden muss, dann zu zahlen sind, wird den einen oder anderen dann schon auch dazu bewegen, dass er das alles besser vorbereitet.

Und das möchte ich bei dieser Gelegenheit auch sagen: Bei dieser UVP-Prüfung, die absolut notwendig ist, gibt es auch die Möglichkeit, auszusteigen. Wenn man sieht, dass das Ganze schlussendlich nicht ans Ziel führt, zu dem man hin will, dann hat man die Möglichkeit, zu sagen: Hauen wir den Hut drauf, das kostet viel zu viel! Und das ist damit im Grunde genommen erledigt.

Jetzt habe ich noch einen Punkt, und ich meine, der ist auch wichtig: Diese grenz­überschreitende Geschichte, die habe ich mir schon noch ein bisschen genauer angeschaut. Da glaube ich, dass da auch bei Ihnen im Ministerium noch das eine oder andere zu machen sein wird. Mir kommt vor, ich habe das irgendwo in einer Presse­meldung gelesen, dass es eine gewisse Rechtsunsicherheit gibt, wenn man die Nach­barn sozusagen mit einbinden muss, und dass es dafür im Umweltministerium eine unionsrechtskonforme Lösung zu finden gilt. Da wünsche ich Ihnen auch ein gutes Gelingen. Das ist anscheinend noch nicht so auf dem Weg, wie es sein sollte, aber ich denke, auch das wird in Zukunft zu schaffen sein.

Zu den Verfahrenszeiten: Ich habe gelesen, dass die Verfahrenszeiten erheblich ver­kürzt worden sind. Vielleicht habe ich mir das schlecht angeschaut. (Bundesrat Samt: Es gibt verkürzte Verfahren!) Genau! Verkürzte Verfahren. Ich denke, dass das auch gut so ist. Ich sehe das auch bei uns. Da gibt es Projekte, wie zum Beispiel bei uns von Eisenbahn und Wasserkraft, die Kraftwerke bauen. Ja, die Partner sind in Ordnung. Es ist aber auch notwendig, dass es diese Verfahren gibt, denn da gibt es so viele Grund­besitzer und Wasserrechte und alles, was dazu gehört, dass das einfach notwendig ist. Und für uns als Gemeinde ist auch wichtig, dass das gut abgearbeitet wird.

Also der Umfang und die Vielseitigkeit der in diesem Bericht dargelegten Aspekte und berührten Bereiche zeigt, dass das Instrument UVP/Umweltverträglichkeitsprüfung auch in über 20 Jahren der Anwendung in Österreich nichts an Aktualität und an Bedeutsamkeit – unterstrichen – verloren hat. Es ist mit dem Instrument der UVP eine hohe Umweltvorsorge gewährleistet.

Wir werden diesem Bericht natürlich zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.58


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Rupprechter. – Bitte.

 


19.58.41

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Auch von meiner Seite in aller Kürze: Es ist richtig, was festgestellt wurde. Dieser Bericht zeigt, dass wir trotz größerer Verfahrensanzahl eine deutlich kürzere Verfahrensdauer haben. Ich darf darauf hinweisen, dass 2014 Feststellungsverfahren im Durchschnitt 4,6 Monate gedauert haben, und ab Vollständigkeit der Unterlagen dann nur mehr


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