man sich mit solchen Sachen auseinandersetzt und in dem wir in einem ordentlichen demokratischen Gefüge solche Sachen beschließen.
Ich mag meine Ich-weiß-nicht-was-ich-dazu-sagen-soll-Akten. Und ich bin jetzt der Vierte, der diesen Akten zustimmt. – Danke schön. (Heiterkeit und Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesräten von ÖVP, SPÖ und FPÖ.)
10.59
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen nun zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 11. November 2015 betreffend Vertrag zwischen der Republik Österreich, der Slowakischen Republik und der Tschechischen Republik über den Dreiländergrenzpunkt Thaya – March (844 d.B. und 866 d.B. sowie 9472/BR d.B.)
3. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 11. November 2015 betreffend Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik zur Änderung und Ergänzung des Vertrags zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit und die zweite Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen (783 d.B. sowie 9473/BR d.B.)
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Wir gelangen nun zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung.
Berichterstatter zu beiden Punkten ist Herr Bundesrat Forstner. Bitte um die Berichte.
Berichterstatter Armin Forstner, MPA: Frau Präsident! Frau Minister! Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 11. November 2015 betreffend Vertrag zwischen der Republik Österreich, der Slowakischen Republik und der Tschechischen Republik über den Dreiländergrenzpunkt Thaya – March.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 17. November 2015 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bringe auch gleich den Bericht zu Tagesordnungspunkt 3: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 11. November 2015 betreffend Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik zur Änderung und Ergänzung des Vertrags zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit und die zweite Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen.
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