BundesratStenographisches Protokoll847. Sitzung / Seite 38

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Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 17. No­vember 2015 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Schödinger. – Bitte.

 


11.02.24

Bundesrat Gerhard Schödinger (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zu Tagesordnungspunkt 2, dem Vertrag über einen Fixpunkt an der Grenze: Das ist eigentlich kein sehr aufre­gendes Thema, aber auch dieses gehört behandelt, und vor allem gehört dazugesagt, dass die Behandlung des Themas deswegen erforderlich wurde, weil die Grenze bis jetzt in der Mitte der March liegt und es aufgrund eines geplanten großen Umwelt­schutzprojekts erforderlich ist, den Fixpunkt entsprechend vertraglich abzusichern und nicht mehr in der Mitte der March zu belassen, weil sich ansonsten die Grenze mög­licherweise verschieben würde.

Jetzt komme ich zu Punkt 3 der heutigen Tagesordnung, und dieses Thema ist mir ein persönliches Anliegen. Dieses Thema ist genau das, womit ich mich beruflich immer wieder befasst habe, und ich halte es für einen sehr wesentlichen, wichtigen Punkt, auch die Legislative entsprechend daran zu beteiligen, weil aufgrund dessen, dass die Kriminalität an den Grenzen nicht haltmacht, auch wir von der Exekutive aufgerufen sind, das mit unseren Kollegen, mit unseren Ermittlungen und mit unseren täglichen Einsätzen im Polizeidienst nachzuholen.

Deswegen haben wir schon vor mehr als zwölf Jahren begonnen, Polizeikooperations­zentren zu etablieren – damals noch auf Goodwillbasis –, die sukzessive durch Polizei­kooperationsverträge mit allen Nachbarstaaten ergänzt, unterstützt und legislativ gut ausgestattet wurden. So haben wir ja erst vor Kurzem ein letztes Polizeikooperations­zentrum in Betrieb genommen, nämlich das mit Deutschland, das es bis jetzt nicht gegeben hat. Aber wir sehen auch da die Notwendigkeit, mit unseren Nachbarn, egal, wo – Westen, Osten, Süden, Norden –, entsprechend zu kommunizieren und zusam­menzuarbeiten. Und ich weiß aus beruflicher Erfahrung, dass das nicht nur wichtig und gut ist für unsere Kollegen, sondern dass diese Zusammenarbeit auch Spaß macht, weil sie meistens von wirklich großen Erfolgen gekrönt ist.

Zum heutigen Punkt 3 der Tagesordnung ist jetzt noch zu sagen, dass es sich dabei um den Polizeikooperationsvertrag mit der Tschechischen Republik handelt, der im Jahr 2005 erstmals abgeschlossen wurde und heute hier ergänzt werden soll, wenn wir auch bisher schon eine Fülle an Möglichkeiten hatten, wie zum Beispiel die Nacheile, die darin abgesichert wurde. Nacheile heißt, ein österreichisches Polizeifahrzeug oder eine österreichische Polizeistreife muss bei der Verfolgung eines Täters nicht mehr an der Grenze halten. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit der grenzüberschreitenden Observationen.

Vor allem hatten wir bis jetzt schon die Möglichkeit der gemischten Streifen, das heißt, Polizeikollegen des einem und des anderen Landes waren gemeinsam auf Streife. Das Problem dabei war nur, dass diese Streife mit einer Kilometerbeschränkung von 10 Ki-


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