BundesratStenographisches Protokoll847. Sitzung / Seite 66

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Natürlich lagern wir in Wirklichkeit sozusagen einen Bereich, der früher im Verbrau­cherkreditgesetz war, aus und machen ein eigenes Gesetz. Es gibt eine Verbesserung, was das Rücktrittsrecht und die Bedenkzeit betrifft. Und aus unserer Sicht ist es auch eine Verbesserung, dass es jetzt einheitliche europäische Regelungen gibt, was ja auch für den Verbraucher und die Verbraucherin positiv ist.

Ich möchte aber, da wir bei diesem Punkt vor allem über den KonsumentInnenschutz sprechen, noch ein Wort zum VKI verlieren – ich weiß, das liegt nicht in Ihrem Verwal­tungsbereich, Herr Minister, sondern beim Sozialminister. Die Mitarbeiterinnen und Mit­arbeiter des VKI haben ja Ende Oktober verzweifelt darüber informiert, dass sie kaum noch ihrer Arbeit nachgehen können – der so wichtigen KonsumentInnenschutzarbeit für Österreich, für uns alle –, weil das Geld fehlt.

Jetzt hat Minister Hundstorfer zumindest für die nächsten zwei Jahre die Finanzierung gesichert. Aber zwei Jahre sind natürlich auch keine langfristige Strategie und kein langfristiges Projekt, um dem VKI einerseits die notwendige Unabhängigkeit – das ist ganz wichtig, eine totale Unabhängigkeit von Ministerien, Kammern und so weiter – und andererseits eine ausreichende Finanzierung zu gewährleisten.

Der VKI braucht dringend eine langfristige Strategie. Möge diese Übung sehr bald ge­lingen! – Danke. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)

12.56


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesminister Dr. Brandstetter. – Bitte, Herr Minister.

 


12.56.40

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Bundesräte! Mit diesem Hypothekar- und Immobilienkre­ditgesetz wird, das wollte ich zur Klarstellung nur noch einmal hervorheben, ja nur der zivilrechtliche Teil der Richtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher in das österreichische Recht umgesetzt. Es hat schon rein kompetenzmäßig nichts mit Kapitalmarktrecht, Finanzmarktaufsicht und Finanzministerium zu tun.

Trotzdem war die Aufgabenstellung für die Experten meines Hauses gar nicht so ein­fach, denn wir haben ja bereits, wie hier schon mehrfach gesagt wurde, ein sehr aus­differenziertes, starkes Verbraucherschutzrecht in Österreich, und das ist auch gut so. Jetzt musste man das auch wirklich vernünftig unter einen Hut bringen, die Notwen­digkeit der Umsetzung der Richtlinie einerseits, aber andererseits auch die Rücksicht­nahme auf bereits bestehende rechtliche Regelungen unter dem Aspekt, dass es hier zu keiner Verschlechterung kommen sollte.

Aber auch unter Berücksichtigung dessen, was hier insbesondere von Herrn Bundesrat Fürlinger schon an Bedenken geäußert wurde, glaube ich doch sagen zu können, dass auch diese Aufgabenstellung von meinen Experten in der zuständigen Fachabteilung unter Leitung von Sektionschef Georg Kathrein – er ist auch heute hier – wieder einmal hervorragend gemeistert wurde. Wir haben die Richtlinienumsetzung mit einer maßvol­len und sinnvollen Erweiterung der Konsumentenrechte geschafft, ohne dass man sa­gen könnte, es ist jetzt deutlich unübersichtlicher geworden. Im Gegenteil, dadurch, dass wir das nun mit einem eigenen Gesetz für hypothekarisch besicherte Kredite und für die Kredite, die dem Erwerb einer Liegenschaft dienen, gemacht haben, sind ei­gentlich die Übersichtlichkeit, die Klarheit und die Rechtssicherheit besser geworden.

Insofern glaube ich, dass das unter dem Strich eine gute Gesetzesvorlage ist, und bitte daher auch um Ihre Zustimmung. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

12.58

12.58.30

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

 


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