BundesratStenographisches Protokoll847. Sitzung / Seite 67

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Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich stelle Stimmeneinhelligkeit fest. Der Antrag ist somit ange­nommen.

12.59.036. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. November 2015 betreffend Viertes Zu­satzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen (785 d.B. sowie 9483/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Weber. Ich bitte um den Bericht.

 


12.59.23

Berichterstatter Martin Weber: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Na­tionalrates vom 12. November 2015 betreffend Viertes Zusatzprotokoll zum Europäi­schen Auslieferungsübereinkommen.

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat die Vereinfachung und Beschleuni­gung des Auslieferungsverfahrens auch gegenüber Nicht-Mitgliedstaaten der EU zum Ziel.

Das Vierte Zusatzprotokoll orientiert sich weitestgehend an den entsprechenden, im Rahmen der EU erarbeiteten Rechtsinstrumenten und sieht im Wesentlichen vor, dass die Auslieferung mit Zustimmung der auszuliefernden Person bereits auf der Grund­lage des Fahndungsersuchens bewilligt werden kann.

Daneben werden die Durchführung des Auslieferungsverfahrens und die Übergabe der gesuchten Person an den ersuchenden Staat an kurze Fristen gebunden, wodurch die Dauer der Auslieferungshaft verringert werden kann.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 17. November 2015 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates kei­nen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Gödl. – Bitte.

 


13.00.47

Bundesrat Mag. Ernst Gödl (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine werten Damen und Herren! Dieser Punkt kann, glaube ich, in gebotener Kürze abgehandelt werden. Man darf voranstellen, dass es sie doch gibt, die gute europäische Zusammenarbeit. Gerade beim Auslieferungsüberein­kommen, das aus dem Jahr 1957 datiert, kann man ablesen, dass Zusammenarbeit ge­rade im strafrechtlichen Bereich besonders sinnvoll ist.

Das Auslieferungsabkommen wurde vom Europarat ins Leben gerufen. Wer ist mit an Bord? – Natürlich alle EU-Mitgliedstaaten, dann auch jene Staaten des Europarates, die nicht innerhalb der Europäischen Gemeinschaft sind, sowie Israel, Korea und Süd­afrika.

Mit diesem Vierten Zusatzprotokoll, das wir heute beschließen, ist quasi auch eine An­passung an die heutigen Gegebenheiten verbunden. Zum Beispiel sollte es heute selbst-


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