BundesratStenographisches Protokoll847. Sitzung / Seite 68

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verständlich sein, dass man Rechtsverkehr beziehungsweise auch Informationsverkehr über Telefax und E-Mail abwickeln darf. Das wird jetzt auch so festgeschrieben.

Wir haben heute schon viel über verschiedene Probleme innerhalb der Europäischen Union gesprochen. Ein Zeichen unserer modernen Gesellschaft ist die in vielerlei Hin­sicht uneingeschränkte Mobilität. Natürlich gibt es auch die einen oder anderen nega­tiven Folgen, nämlich dass auch Kriminalität und Kriminelle mobil sein können und mo­bil sind. Und daher ist eben dieses Auslieferungsübereinkommen ein wichtiger Be­standteil unseres Rechtsvollzuges, auch des Strafrechts. Es werden dadurch nämlich Kriminelle, Verdächtige, die in Europa mobil sind, dort auch wirklich zur Verantwortung gezogen, in ihrem Heimatstaat oder in jenem Land, in dem sie ein Verbrechen oder ein Vergehen begangen haben, auch wenn sie sich in einem anderen Land aufhalten.

Einer der Punkte, die auch neu geregelt werden, ist die Frage der Verjährung. Es ist in Zukunft nämlich so, dass selbst dann, wenn ein Delikt, eine Tat in dem Land, in dem sich der Verdächtige aufhält, verjährt wäre, er trotzdem ausgeliefert werden kann – zum Beispiel in den Heimatstaat, wo dieses Delikt, diese Tat gemäß dem Deliktskata­log noch nicht verjährt ist. Diese Anpassungen entsprechen insgesamt einer effizienten Vollziehung des Strafrechtes über die einzelnen Nationalgrenzen hinweg.

Besonders erfreulich ist es immer, wenn etwas beschleunigt wird im Bereich einer Ver­waltungsmaterie oder – wie in diesem Fall – im Bereich einer Justizmaterie, und in die­sem Auslieferungsübereinkommen ist auch festgeschrieben, dass der ersuchte Staat höchstens 90 Tage Zeit hat, über das Ansuchen zu entscheiden.

Und ein gar nicht negativer, sondern so gesehen positiver Nebeneffekt für den Finanz­minister ist, dass dieser Beschluss, dieses neue Protokoll nichts kostet. Man könnte meinen, wenn damit Verfahren verkürzt werden, wenn damit Aufenthalte von Verdäch­tigen und Kriminellen bei uns in Österreich verkürzt werden, dann hat das sogar einen positiven finanziellen Effekt, nämlich eine Kostenersparnis.

In diesem Sinne werden und können wir alle diesem Vierten Zusatzprotokoll zum Eu­ropäischen Auslieferungsübereinkommen zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.04


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste gelangt Frau Bundesrätin Mag. Kurz zu Wort. – Bitte.

 


13.04.47

Bundesrätin Mag. Susanne Kurz (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrter Herr Minister! Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Kollege Gödl hat auf die zwei wesentlichen Neue­rungen, um die es jetzt bei der Ratifizierung, in diesem Vierten Zusatzprotokoll geht, bereits hingewiesen. Wir haben dieses Zusatzübereinkommen bereits 2012 unterzeich­net, aber es eben bislang noch nicht ratifiziert, was mit dem heutigen Beschluss des Bundesrates endgültig geschehen soll.

Die Verweigerung der Auslieferung aufgrund der eingetretenen Verjährung ist bereits angesprochen worden, dazu brauche ich eigentlich nichts mehr auszuführen. Aller­dings ist anzumerken, dass es doch bestimmte Vorbehalte in einem Staat gibt – und das ist ein relativ komplexes Verfahren –, warum das dann doch wieder eintreten könn­te, also ganz weg ist es sozusagen nicht.

Zur Frage der Auslieferung: Dass jemand nicht nur aufgrund der Straftat, aufgrund wel­cher er momentan verfolgt wird, sondern auch wegen anderer Delikte ausgeliefert wer­den soll, ist auch eine Neuerung.

Das Zusatzprotokoll beinhaltet jetzt diese 90-Tage-Frist, auf die Kollege Gödl schon eingegangen ist, die neben den finanziellen Effekten auch dazu führt, dass derjenige


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