BundesratStenographisches Protokoll847. Sitzung / Seite 72

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Die Gefahr, die auch in der Arbeitsgruppe besprochen wurde, dass wir in Österreich möglicherweise ein Endlager bekommen, wenn Österreich sich an der Suche nach End­lagerorten beteiligt, besteht angeblich nicht. Das wurde uns zumindest so vermittelt, es sei denn, und wenn überhaupt, dann nur mit der Zustimmung aller, wer auch immer diese alle sind. Derzeit ist es auf jeden Fall so, dass jedes europäische Land, wie auch Österreich, zuständig ist für die Entsorgung seiner radioaktiven Abfälle und Endpro­dukte, und dabei sollte es unserer Meinung nach auch bleiben.

Wir von der FPÖ sind klar gegen Atomkraftwerke, und wir wollen auch einen Ausstieg aus dem EURATOM-Vertrag, demnach werden wir logischerweise einer weiteren EURATOM-Umsetzung und den weiteren Schritten – wie diesem Gesetz – auf natio­naler Ebene nicht zustimmen. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ.)

13.18


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Bevor ich dem nächsten Redner das Wort er­teile, darf ich sehr herzlich Herrn Bundesminister Rupprechter hier bei uns im Bundes­rat begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Hammerl. – Bitte.

 


13.18.35

Bundesrat Gregor Hammerl (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine geschätzten Damen und Herren! Das Strahlenschutz­gesetz ist ein wichtiger Punkt, meine Damen und Herren. Wir erleben eine Situation der Unsicherheit. Das haben nicht zuletzt die furchtbaren Ereignisse in Paris gezeigt, auch die heutige Gedenkminute.

Es ist bedrückend, zu sehen, zu welchen Maßnahmen Menschen greifen, zu welchen Mitteln sie greifen, um gegen andere vorzugehen und sie zu demütigen. Alle Mittel sind ihnen da recht. In Bezug auf Mittel sind wir aufgrund der Tatsache, dass lange nichts passiert ist, nachlässig geworden, auch so in Bezug auf Strahlung.

Wir erinnern uns noch daran, dass in Bauordnungen ein Schutzraum vorgesehen wer­den musste, für den Fall, dass aus militärischen Gründen oder durch einen größeren Unfall – einem GAU in einem Atomreaktor zur Energiegewinnung – Strahlung frei und zur Bedrohung für Menschen und Umwelt werden sollte. In Deutschland, meine Damen und Herren, diskutiert man jetzt schon wieder: Sollen wir Schutzräume errichten: ja oder nein? – Die Mehrheit ist dafür.

Österreich hat sich meines Erachtens in vorbildlicher Weise im Atomsperrgesetz gegen die Atomenergie ausgesprochen. Die Bemühungen der Inbetriebnahme von Zwenten­dorf wurden nach der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl am 26. April 1986 einge­stellt. 1999 wurde das Atomsperrgesetz in den Verfassungsrang erhoben, seitdem trägt es die Bezeichnung “Bundesverfassungsgesetz für ein atomfreies Österreich“. Dadurch allein sind wir nicht sicher vor Strahlung. Man denke nur daran, wie nah an unseren Grenzen sich Atomkraftwerke befinden, etwa in Krško oder Temelín. Da hören wir von circa zwei bis drei Sicherheitsproblemen jährlich.

Meine Damen und Herren, gerade deswegen ist es wichtig, dass wir Mitglied bei Euratom sind und darauf einwirken können, dass beispielsweise in den benachbar­ten Atomkraftwerken Schutzvorkehrungen in unserem Interesse getroffen werden müs­sen.

Das hat nichts mit Förderung der Atomlobby zu tun, wie von manchen politischen Ver­tretern in der Diskussion über das Strahlenschutzgesetz und anlässlich des Antrags betreffend einen Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vertrag in die Diskussion geworfen wurde. Gerade angesichts eines Terrorismus, der weder vor Anschlägen ge­gen Atomkraftwerke noch vor Anwendung atomarer Waffen haltmacht, ist es wichtig, in die Gestaltung entsprechender Schutzvorkehrungen miteinbezogen zu werden.

 


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